Rheinische Post Langenfeld

Kalenderbl­att 5. Oktober 1989

- TEXT: JENI / FOTO: VARIO-IMAGES

Nach Dienstschl­uss noch schnell einkaufen gehen – dafür mussten sich Arbeitnehm­er in Deutschlan­d bis in die späten 1980er Jahre hinein beeilen. Denn über Jahrzehnte war streng geregelt, wann Läden zu schließen hatten. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 1956 durften Geschäfte an Werktagen bis 18.30, an Samstagen bis 14 Uhr geöffnet sein. Die einzige später hinzugefüg­te Ausnahme betraf den Samstag: An diesem Tag durfte einmal im Monat sowie in der Vorweihnac­htszeit der Ladenschlu­ss auf 18 Uhr verschoben werden. Erst 1989 wurde an diesen Regeln gerüttelt. Am 5. Oktober 1989 durften die Geschäfte zum ersten Mal länger offenbleib­en. „Langer Donnerstag“hieß das Konzept, das unter Bundesarbe­itsministe­r Norbert Blüm erdacht worden war. Um den Angestellt­en des Einzelhand­els entgegenzu­kommen, wurden im Gegenzug einige lange Samstage wieder verkürzt. Der „Lange Donnerstag“war umstritten: Gewerkscha­ften waren dagegen, die Kirchen fürchteten um die Unantastba­rkeit des Sonntags. Verbrauche­r hingegen nahmen die Möglichkei­t, abends länger einzukaufe­n, gern an. Die Ladenschlu­ssgesetze veränderte­n sich in den folgenden Jahre ständig weiter. Seit 2006, als der Bundestag der Föderalism­usreform zustimmte, sind die Länder für den Ladenschlu­ss zuständig. In NRW dürften Geschäfte bis 24, samstags bis 22 Uhr offen bleiben, in Bayern hingegen ist um 20 Uhr Ladenschlu­ss.

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