Wirtschaftlicher Ausgleich
Für Dr. Paul Fink von FRH Fink Rinckens Heerma ist die Eigenverwaltung eine konsequente Weiterentwicklung der Insolvenzordnung.
Seit fünf Jahren wird die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument eingesetzt. Damit will der Gesetzgeber eine leichtere Sanierung von Unternehmen gewährleisten und ermöglichen, dass die Eigentümerstruktur nach einer gelungenen Restrukturierung erhalten bleibt. „Daher stehen wir der Eigenverwaltung sehr offen gegenüber. Sie ist eine konsequente Weiterentwicklung der seit 1999 eingeführten Insolvenzordnung. Wir sind der Meinung, dass jeder Unternehmer, der etwas wagt und in dem Zuge von einer Insolvenz betroffen ist, unseren Respekt und eine zweite Chance , verdient, sofern er die Insolvenz nicht vorsätzlich herbeigeführt oder sich widerrechtlich am Firmenvermögen bedient hat. Kurz gesagt setzen wir das Instrument der Eigenverwaltung als Option für Unternehmen ein, die eine echte Fortführungsperspektive besitzen“, sagt Dr. Paul Fink, Rechtsanwalt bei der überörtlichen Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater aus Düsseldorf. Gemeinsam mit seinen Kollegen tritt Fink als Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren und als Sachwalter und Berater in Eigenverwaltungsverfahren ein.
„Als moderne Insolvenzverwalter verstehen wir uns als Moderator zwischen dem Schuldnerunternehmen und den Gläubigern und wollen einen wirtschaftlichen Ausgleich herstellen. Unser vorrangiges Ziel ist eine Regelung mit allen Beteiligten, und der Erhalt des Unternehmens ist in der Regel die beste Lösung, da die Geschäfte dann für alle Beteiligten weitergehen können.“Dabei sei aber die Art des Verfahrens gar nicht das Entscheidende, betont Paul Fink, sondern nur das Resultat einer eingehenden Analyse der tatsächlichen Krisensituation. „Nicht jedes Verfahren ist für jedes Unternehmen geeignet. Ob eine Eigenverwaltung oder doch ein Regelinsolvenzverfahren das richtige ist, entscheidet sich immer erst konkret anhand des jeweiligen Szenarios. Beide Möglichkeiten bieten die Chance zum Erhalt.“
Für den Rechtsanwalt und die übrigen FRH-Rechtsanwälte ist das Insolvenzplanverfahren die Königsdisziplin in der Sanierung, das sich sowohl im Rahmen der Eigenverwaltung als auch in der Regelinsolvenz einsetzen lässt. „Dadurch lässt sich das Unternehmen oftmals erhalten, und die Gläubiger haben wesentlich mehr Mitbestimmungsrechte und können in der Regel auch auf höhere Quoten hoffen. Im Vordergrund steht eben immer die Suche nach der wirtschaftlich sinnvollsten Lösung“, sagt Paul Fink. Solche Verfahren setzt Fink immer im Netzwerk mit Spezialisten um, da gerade steuer- und arbeitsrechtliche Fragestellungen sehr komplex seien. „Daher müssen in Kooperation mit Fachleuten Transparenz und Professionalität herstellen.“
Apropos Professionalität: Für Paul Fink eignen sich Insolvenzverwalter geradezu für die Rolle des Restrukturierungsberaters in der Eigenverwaltung. „Aufgrund ihres Backgrounds als Insolvenzpraktiker haben sie die Erfahrungen und Fähigkeiten, die sie in der Beratung von Krisenunternehmen benötigen.“Diese müssten sie dann auch in ihrer Funktion als Sachwalter einsetzen und unabhängig die ihnen gerichtlich zugewiesene Rolle einnehmen. Der Sachwalter überprüft unter anderem die wirtschaftliche Lage des Schuldners und überwacht die Geschäftsführung und die Arbeit des Sanierungsberaters. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Verfahren so geführt wird, dass die Gläubiger keine Nachteile erleiden.
Er weist übrigens auch darauf hin, dass seine Kanzlei weit vor einem gesetzlich geregelten Sanierungsverfahren in der Beratung tätig werde. „Wir gehen letztlich ähnlich vor wie bei einer Sanierung in der Insolvenz, übertragen aber die Aspekte einer leistungswirtschaftlichen Restrukturierung auf die Situation, in der sich das Unternehmen befindet und erarbeiten so eine dauerhaft tragfähige Strategie, um eine Gesellschaft für die Zukunft wieder neu aufzustellen.“