Kein Klima-Deal zulasten der Verbraucher
Wie so oft entzündet sich Grundsatzstreit an der Energiepolitik. Hier prallen Grün und Schwarz-Gelb seit Gorleben aufeinander. Mit allen Tricks versuchten Lobbyisten, die aktuelle Schlacht zu gewinnen. Die Wahrheit kam manches Mal unter die Räder. In Deutschland wird das Licht nicht ausgehen, wenn sieben Gigawatt an Kohlekapazität stillgelegt werden. Das Netz leidet mehr unter zu viel als zu wenig Strom. Dass man einiges abschalten kann, zeigt das Angebot der Branche, auf fünf Gigawatt zu verzichten. RWE und Co. würden viele Blöcke, die bei höheren Preisen für Verschmutzungsrechte ohnehin unwirtschaftlich werden, gerne loswerden. Umso besser, wenn der Staat dafür Geld locker macht.
Hier droht Jamaika zum faulen Kompromiss zu werden. Es ist vernünftig, einen Fahrplan für den langfristigen Ausstieg festzulegen und den Betrieben die Freiheit zu geben, wo sie stilllegen, anstatt sozialistisch eine Zahl von Kraftwerken festzulegen, wie es die Grünen wollten. Was nicht geht: dass Stromkunden erneut das Ganze, sprich: die milliardenschweren Sozialplankosten, bezahlen. Da müssen die Konzerne, die lange die Umwelt umsonst nutzten und externe Effekte produzierten, schon selbst ran. BERICHT RINGEN UM DEUTSCHLANDS . . ., TITELSEITE
EZu große Abhängigkeit
s war ein denkbar schlechter Beginn für NRWLandwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU). Kurz nach ihrem Amtsantritt machten erschreckende Bilder die Runde. Im heimischen Schweinemastbetrieb ihres Ehemannes wurden Tiere mit angefressenen Ohren und zerbissenen Schwänzen gefilmt. Und das bei einer Ministerin, die auch für den Tierschutz zuständig ist.
Schulze Föcking versprach Aufklärung, geriet aber erneut in die Defensive: Sie legte einen Bericht vor, der sie freisprach vom Vorwurf der Tierquälerei. Anfertigen ließ sie ihn aber von Fachleuten aus dem eigenen Ministerium, die sie als weisungsunabhängig bezeichnete.
Jetzt überrascht Schulze Föcking mit einem neuen Versuch, in die Offensive zu kommen. Dem Thema Nutztiere will sie fortan größere Beachtung schenken, gedacht ist offenbar eigens an eine Stabsstelle im Ministerium. Ein bisheriger Referatsleiter wird sie wohl führen, er wäre damit dem Gutdünken der Ministerin unmittelbar ausgeliefert. Die überzeugende Aufarbeitung eines Skandals sieht anders aus. BERICHT SCHULZE FÖCKING RICHTET STABSSTELLE EIN, TITELSEITE
Richtiges BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat in Sachen RiesterRente die richtige Entscheidung getroffen. Wenn die private Altersvorsorge, wie vom Gesetzgeber bei der Einführung beabsichtigt, einen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland liefern soll, dann kann sie bei einer Privatinsolvenz nicht den Gläubigern zur Befriedigung von deren Forderungen dienen (selbst wenn diese noch so berechtigt sein mögen) und die Not des Schuldners verschärfen. Das wäre kontraproduktiv. Auch die Beschränkung auf förder- und zulagenfähige Verträge ist in diesem Sinne konsequent .
Das Urteil des Bundesgerichtshofes kann kein Motivationsschub fürs Riestern sein. Aber es könnte junge Menschen daran erinnern, wie wichtig es ist, so früh wie möglich mit dem Sparen fürs Alter anzufangen. Die Wenigsten verdienen so viel Geld, dass sie allein von der gesetzlichen Rente leben können. Natürlich gibt es jene, die einfach zu wenig zum Sparen haben. Aber wer die Vorsorge bewusst vernachlässigt und nichts zurücklegt, trägt später Mitschuld an der eigenen Armut. BERICHT