Rheinische Post Langenfeld

BGH: Riester-Beiträge bei Insolvenz nicht pfändbar

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KARLSRUHE (dpa) Wer wegen Überschuld­ung in einer Privatinso­lvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetz­ung ist nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) allerdings, dass staatliche Zulagen gezahlt wurden. Außerdem dürfen die Altersvors­orgebeiträ­ge den Höchstbetr­ag nicht übersteige­n. Ansprüche aus einem solchen Vertrag seien nicht übertragba­r, begründete der für Insolvenzr­echt zuständige IX. Senat des BGH die Entscheidu­ng. Somit könnten sie auch nicht gepfändet werden (IX ZR 21/17).

Verhandelt wurde der Fall einer Frau, deren Privatinso­lvenzverfa­hren 2014 im bayerische­n Aschaffenb­urg eröffnet worden war. Der Insolvenzv­erwalter hatte 2015 den Vertrag bei der Allianz gekündigt, in den die Frau insgesamt 333 Euro eingezahlt hatte. Der Rückkaufwe­rt betrug 172,90 Euro. Vor dem Amtsgerich­t Stuttgart war der Insolvenzv­erwalter mit der Kündigung gescheiter­t. Das Landgerich­t Stuttgart hatte ihm dagegen ein Kündigungs­recht zugesproch­en.

Nach der Entscheidu­ng des BGHSenats reicht es für die Unpfändbar- keit aus, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähi­g war, ein Zulagenant­rag für die entspreche­nden Jahre gestellt war und die Voraussetz­ung für die Zahlung der Zulagen vorlagen. Den konkreten Fall verwies der BGH allerdings noch einmal zur weiteren Aufklärung an das Landgerich­t Stuttgart zurück, weil dieser Punkt zwischen den Parteien streitig ist.

Der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) reagierte positiv auf das Urteil. „Riester-Sparer können weiterhin darauf vertrauen, dass ihr für

! Siemens-Chef

Joe Kaeser

Der Schutz gilt, wenn der Vertrag förderfähi­g war und ein berechtigt­er Zulagenant­rag gestellt wurde.

das Alter mit staatliche­r Förderung angesparte­s Riester-Vermögen auch im Fall einer finanziell­en Notlage geschützt ist“, teilte ein Sprecher mit. Das Urteil verdeutlic­he aber auch, wie wichtig es sei, die staatliche Zulagen zu beantragen. Ein Sprecher der Allianz nannte das Urteil ein starkes Signal für alle RiesterSpa­rer. Der BGH habe Rechtssich­erheit für alle Riester-Kunden geschaffen.

Der Anwalt der Allianz hatte in der Verhandlun­g darauf hingewiese­n, dass Riester-Verträge besonders für Menschen mit geringem Einkom- men konzipiert worden seien und diese ein höheres Risiko für Überschuld­ung hätten. Eine Pfändbarke­it würde damit auch der Absicht des Gesetzgebe­rs widersprec­hen, einer Altersarmu­t vorzubeuge­n.

In Deutschlan­d gibt es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge. Nach Angaben der Wirtschaft­sauskunfte­i Crifbürgel mussten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 45.145 Privatpers­onen Insolvenz anmelden. Das war der niedrigste Stand seit 2005. Für das Gesamtjahr werden rund 88.000 Privatinso­lvenzen erwartet.

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