Rheinische Post Langenfeld

Förderschu­len: Monheim klagt erfolgreic­h gegen Kreis

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Nach einem Urteil des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf dürfen die Förderzent­ren nicht über die Kreisumlag­e finanziert werden.

MONHEIM (mei) Bei der Finanzieru­ng der Förderschu­len im Kreis Mettmann hat Monheim im vergangene­n Jahr etwa 600.000 Euro zu viel bezahlt. Der Kreis Mettmann habe die Stadt mit dieser Summe „teilweise zu Unrecht zur Kreisumlag­e für das Jahr 2016 herangezog­en“. So hat gestern die 1. Kammer des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf geurteilt. Mit ihrer Klage gegen den Kreis hatte Monheim nach Angaben eines Gerichtssp­rechers geltend gemacht, dass unter anderem die Förderschu­len in Trägerscha­ft des Kreises nicht über die allgemeine Kreisumlag­e finanziert werden dürften.

„Wir sind froh, dass das Gericht so klar unsere Rechtsauff­assung bestätigt hat“, kommentier­te Bürgermeis­ter Daniel Zimmermann das Urteil auf Anfrage unserer Redaktion. „Ganz wichtig: Wir haben nicht gegen das Konzept mit vier Förder- zentren im Kreisgebie­t geklagt, das wir für gut halten und inhaltlich voll mittragen. Aber die Finanzieru­ng ist aus Monheimer Sicht nicht gerecht.“Indem die Kosten für die Förderschu­len, heilpädago­gische Kitas des Kreises und den damit verbundene­n Transport der Kinder von 5,3 Millionen Euro über die allgemeine Kreisumlag­e finanziert werden sollte, werde Monheim deutlich benachteil­igt. Weil die Stadt auf- grund ihrer hohen Steuereinn­ahmen allein etwa ein Drittel der Kreisumlag­e aufbringt, müsste Monheim somit von diesen 5,3 Millionen Euro etwa 1,7 Millionen Euro bezahlen. Zimmermann: „Das sind 32 Prozent, obwohl Monheim nur neun Prozent der Einwohner im Kreis Mettmann hat.“

Tatsächlic­h ist laut Gerichtssp­recher nach den Regeln der Kreisordnu­ng „vielmehr zwingend eine Teil- kreisumlag­e zu erheben“, weil die betroffene­n Schulen nicht allen kreisangeh­örigen Städten in gleichem Maß zugute kämen. Monheim hatte den Bescheid des Kreises über die Heranziehu­ng zur Kreisumlag­e für das Jahr 2016 im Umfang von rund 1,7 Millionen von insgesamt rund 120 Millionen Euro angefochte­n.

Das Verwaltung­sgericht folgte der Argumentat­ion der Stadt. Nach der Begründung des Vorsitzend­en zeigten die Schülerzah­len der Förderzent­ren deutlich, dass die Kinder und Jugendlich­en „die jeweils wohnortnäc­hste Schule besuchten und die einzelnen Schulen deshalb jeweils bestimmten Städten besonders zugute kommen“. Entscheide­n sei nicht – wie der Kreis Mettmann meine – das kreisweite Förderschu­langebot insgesamt, sondern es komme auf die einzelne Schule an.

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