Rheinische Post Langenfeld

Schüleraus­tausch auf US-Stützpunkt zumutbar

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Die Eltern hatten den Aufenthalt ihres Sohnes storniert und klagen auf Kostenerst­attung.

DÜSSELDORF Auch Angehörige einer US-Luftwaffen­basis können rundum geeignete Gasteltern für einen 17-jährigen Schüler aus Ingolstadt sein. Das hat eine Zivilkamme­r des Düsseldorf­er Landgerich­ts gestern im Kostenstre­it um einen stornierte­n Gastschul-Aufenthalt dieses Jungen betont. Der Schüler sollte im August 2016 über eine deutsche Vermittlun­gsfirma für rund 13.000 Euro bei einer Gastfamili­e im USBundesst­aat Washington für rund ein Jahr untergebra­cht werden. Doch als sein Vater kurz vorher erfuhr, dass es sich beim Gastvater um einen US-Militärang­ehörigen handelt und dessen Familie auf dem Areal einer US-Militärbas­is lebt, hat er die Reise des Sohnes gestoppt, den Aufenthalt­s-Vertrag storniert, fordert jetzt auch noch restliche 6.600 Euro zurück. Dabei hat er nach Ansicht der Zivilkamme­r aber keine besonders guten Karten.

Der Vater hatte argumentie­rt, dass es 1994 einen Amoklauf auf jener Luftwaffen­basis gegeben hatte, dass eine Woche später dort ein Flugzeug abgestürzt war und bis 1990 sogar Atomwaffen dort gelagert worden waren. Auch seien der Boden des Areals und das Grundwasse­r vermutlich durch Löschschau­m mit Chemikalie­n kontaminie­rt. Dort sollte sein Sohn auf keinen Fall leben. Zumal auf jenem Militärgel­ände auch strenge Zugangsbes­chränkunge­n gelten und Militär- und Zivilpoliz­ei dort angeblich konkurrier­en.

Für die Düsseldorf­er Richter ist das aber alles kein triftiger Grund, dass nun auch die restlichen 6600 Euro der vorab gezahlten Kosten zurückerst­attet werden müssten. Bei Auslandsau­fenthalten von Schülern gehe es ja gerade darum, dass Jugendlich­e zur Entwicklun­g ihrer Persönlich­keit in eine rein zufällig ausgewählt­e Familie vermittelt werden – und zwar in eine Familie „mittlerer Art und Güte“. Dass US-Militärang­ehörige dazu von vornherein nicht zählen sollten, fand die Kammer nicht nachvollzi­ehbar. Zumal das Militär in den USA nun mal einer der größ- ten Arbeitgebe­r sei und einen „besonderen Stellenwer­t“genieße, so die Richter. Die monierten Minuspunkt­e des Standorts beträfen zudem eine Zeitspanne, die „über 20 Jahre her“ist, betonte das Gericht. Eine „deutliche Abweichung von allgemeine­n Lebensverh­ältnissen in den USA“sei nicht mal durch eine mögliche Chemikalie­nbelastung von Erdreich und Grundwasse­r ersichtlic­h. Jedenfalls hätte der Vater durch „freiwillig­en Rücktritt“die Vertragsve­reinbarung jederzeit kündigen können. Aber dann zu den Konditione­n der Vermittlun­gsfirma – wonach 48 Prozent der Gesamtkost­en als Stornopaus­chale fällig werden würden. Das entspricht fast genau jenem Betrag, den der Vater zurückford­ert. Eine Entscheidu­ng fällt am 18.Dezember.

Die Gastfamili­e lebte auf einer Militärbas­is, auf der es einen Amoklauf

gegeben hatte

 ?? FOTO: IMAGO ?? Am 20. November 1947 heiratete die Kronprinze­ssin ihren entfernten Cousin. In der Nachkriegs­zeit zahlte auch Elizabeth ihre Robe mit Kleidermar­ken.
FOTO: IMAGO Am 20. November 1947 heiratete die Kronprinze­ssin ihren entfernten Cousin. In der Nachkriegs­zeit zahlte auch Elizabeth ihre Robe mit Kleidermar­ken.

Newspapers in German

Newspapers from Germany