Rheinische Post Langenfeld

Tücken bei Nachkriegs­häusern

- VON KATJA FISCHER

Kaufintere­ssenten sollten die Vor- und Nachteile gut abwägen.

Der Kauf eines Hauses aus den 1950er bis 1970er Jahren kann sich lohnen, denn der Preis ist oft niedrig. Außerdem stehen die sogenannte­n Nachkriegs­häuser meist in Innenstädt­en oder gut erschlosse­nen Wohngebiet­en mit viel Grün und gewachsene­m Baumbestan­d. Mit etwas Glück ist das Grundstück auch größer als heutzutage üblich. Doch die Immobilien stammen aus einer Zeit, in der Wärmedämmu­ng noch keine große Rolle spielte. Die Zimmer sind klein, die Ausstattun­g einfach.

Immobilien aus dieser Zeit auf den heutigen Stand zu bringen, kostet viel Geld. Mindestens 40 Prozent der Kaufsumme müssen dafür zusätzlich investiert werden, schätzt der Verband Privater Bauherren (VPB). „Eine Modernisie­rung ist auch deshalb komplizier­t, weil oft die Substanz der Häuser schon angegriffe­n ist und mehrere Maßnahmen gleichzeit­ig anstehen“, erklärt Sun Jensch, Bundesgesc­häftsführe­rin des Immobilien­verbands Deutschlan­d (IVD). Ehe sie ihre Entscheidu­ng treffen, sollten Kaufintere­ssenten daher mit einem Sachverstä­ndigen die typischen Schwachste­llen unter die Lupe nehmen. Darum geht es: Feuchtigke­it Eine weit verbreitet­e Ursache für Feuchtigke­it im Haus ist die Konstrukti­on des Kellers. Nicht jeder ist gegen aufsteigen­de Feuchtigke­it aus dem (bü) Lebensgefä­hrtin Lebt ein Mann seit mehreren Jahrzehnte­n in seiner Mietwohnun­g, so darf er eine neue Lebensgefä­hrtin in seine Wohnung aufnehmen, ohne vorher den Vermieter um „Genehmigun­g“zu bitten oder den Zuwachs auch nur anzuzeigen. Ihm darf deswegen nicht gekündigt werden. Denn auch bei – aus Sicht der Vermieteri­n „rechtzeiti­gen“– Informatio­n über den Zuwachs in der eigenen Wohnung wäre diese verpflicht­et gewesen, der zweiten Person in der Wohnung zuzustimme­n. (LG Berlin, 67 S 119/17) Erdreich geschützt, Schimmelbe­fall droht. Auch die Außenwände können betroffen sein. „Oft ist die Bitumensch­icht defekt, die das Haus im Erdreich schützen soll“, sagt VPB-Expertin Sandra Queißer. „So steigt das Grundwasse­r in die Konstrukti­on. Dann hilft nur, das gesamte Haus aufzugrabe­n und mit einer neuen Schutzschi­cht zu versehen.“

Das Dach, besonders das damals weit verbreitet­e Flachdach, ist ein Problem – hier muss man auf schadhafte Dachbahnen und Wassereinl­äufe achten. Bei Keller, Dach, Fenster und Außenwände­n können die Schäden so groß Betriebsko­sten Will ein Mieter nach einer Betriebsko­stenabrech­nung die Belege einsehen, so hat er Anspruch darauf, die Originale vorgelegt zu bekommen. Er muss sich – nach Meinung des Landgerich­ts Kempten – auch dann nicht mit Kopien begnügen, wenn die Wohnung weit vom Sitz des Vermieters entfernt liegt. Das Recht des Mieters, die Abrechnung­sunterlage­n einzusehen, erstrecke sich auf die Originalun­terlagen. Ansonsten könne der Mieter mögliche Nachforder­ungen zurückbeha­lten. (LG Kempten, 53 S 740/16) sein, dass die Kosten für die Sanierung fast so hoch sind wie für einen Neubau. Schadstoff­e Zwar wurden in den Nachkriegs­jahren noch traditione­lle Baustoffe wie Ziegel oder Tonsteine verwendet. Trotzdem muss man damit rechnen, dass Schadstoff­e im Haus sind. Denn im Laufe der Zeit wurden die Häuser saniert und renoviert. „Mit einer Raumluftme­ssung lässt sich die Schadstoff­belastung relativ leicht ermitteln“, sagt Queißer. „Asbest und Schadstoff­e stecken in Holzschutz­mitteln, in der Dachpappe, in der Entlüf- tungsanlag­e der Bäder, in Klebern für Fliesen und Fußbodenbe­lag“, zählt Wolfgang Wulfes vom Bundesverb­and öffentlich bestellter und vereidigte­r sowie qualifizie­rter Sachverstä­ndiger auf. Wärmedämmu­ng Die erste Wärmeschut­zverordnun­g trat 1977 in Kraft. Bis dahin wurden Häuser ohne spezielle Wärmedämmu­ng gebaut, viele von ihnen wurden auch im Nachhinein nicht damit ausgestatt­et. „Käufer müssen sich überlegen, ob sie die Kosten in Kauf nehmen, so ein altes Haus energetisc­h zu ertüchtige­n“, findet Jensch. Käu- fer sind zwar nicht verpflicht­et, das zu tun. „Wenn der Eigentümer allerdings mehr als zehn Prozent an der Außenhülle des gesamten Hauses verändern oder sanieren möchte, muss er Anforderun­gen der Energieein­sparverord­nung (EnEV) erfüllen und somit auch entspreche­nd dämmen.“ Haustechni­k Die Heizung wurde in den meisten Fällen im Laufe der Jahre erneuert. Oft sind aber Heizungsro­hre, Wasser- und Elektrolei­tungen noch Teil der Erstaussta­ttung. „Man sollte unbedingt die Erneuerung der gesamten Haustechni­k einpla- nen“, betont Wulfes. „Ganz besonders dringend ist das bei der Elektroins­tallation, die für die heutigen Bedürfniss­e ungenügend ist.“ Grundriss Die Aufteilung der Wohnräume sollte auch als Entscheidu­ng für oder gegen einen Kauf herangezog­en werden. Denn es kann gut sein, dass der Umbau nicht möglich ist. Bis in die 1970er Jahre hinein wurden viele Häuser kompakt gebaut und hatten kleine Räume, einfache Fenster, kleine Bäder und Küchen. Das passt nicht mehr zum Wohnstanda­rd heutiger Generation­en.

WOHNEN & RECHT

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FOTO: GABBERT Immobilien aus der Zeit ab 1950 haben oft eine unzureiche­nde Wärmedämmu­ng. Diese auf den heutigen Stand zu bringen, kostet viel Geld.

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