Rheinische Post Langenfeld

Illegalen Rasern aus Köln droht nun doch Haftstrafe

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KÖLN (dpa) Der Tod einer Radfahreri­n durch ein illegales Autorennen beschäftig­t erneut das Kölner Landgerich­t. Am Mittwoch beginnt die Neuauflage eines Prozesses gegen zwei junge Männer, die das Landgerich­t im vergangene­n Jahr zu Bewährungs­strafen wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt hatte. Der Bun- desgericht­shof (BGH) hob dieses Urteil teilweise auf und monierte die Aussetzung der Strafen zur Bewährung. Nun kommen die beiden Männer möglicherw­eise doch noch ins Gefängnis.

Im April 2015 hatten die damals 21 und 22 Jahre alten Fahrer sich mit ihren getunten Autos in Köln-Deutz ein spontanes Rennen geliefert. Mit Tempo 95 schleudert­e einer der Wagen aus der Kurve – und traf eine 19Jährige, die auf dem Radweg unterwegs war. Erlaubt war an der Stelle eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 50 Kilometern pro Stunde. Die Studentin starb an ihren schweren Verletzung­en. Der Fall hatte überregion­al für Entsetzen gesorgt, zumal es im Frühjahr 2015 mehrere schlimme Raser-Unfälle in Köln und anderswo gegeben hatte.

Das Kölner Landgerich­t verurteilt­e den Fahrer des Unfallwage­ns zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Dies stieß in der Bevöl- kerung auf viel Kritik und Unverständ­nis. Die Staatsanwa­ltschaft legte Revision gegen das Urteil ein. Für fahrlässig­e Tötung sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Die BGH-Richter hielten die Höhe der verhängten Strafen für angemessen, nicht jedoch die Aussetzung zur Bewährung.

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