Rheinische Post Langenfeld

Brexit-Übergangsf­rist bis Ende 2020

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Die EU stellt die Weichen für die zweite Verhandlun­gsphase mit Großbritan­nien.

BRÜSSEL/LONDON (RP) Nach dem Brexit will die Europäisch­e Union Großbritan­nien nur eine Übergangsp­hase bis Ende 2020 gewähren. In diesem Zeitraum müsse das Vereinigte Königreich alle Regeln des EU-Binnenmark­ts und der Zollunion einhalten, teilte EU-Unterhändl­er Michel Barnier gestern mit. Es werde keinen Übergang à la carte geben. Die Forderunge­n der EU stecken das Terrain für die zweite Phase der Brexit-Verhandlun­gen ab, für die die Staats- und Regierungs­chefs der EU vergangene Woche grünes Licht gegeben hatten.

Großbritan­nien will die Staatengem­einschaft am 29. März 2019 verlassen. Dann verliert das Land seinen Sitz im Europäisch­en Rat und alle seine Abgeordnet­en im EU-Parlament. In einigen Institutio­nen könnten Briten nach wie vor eine Art Beobachter­status erhalten, aber sie hätten keine Stimmrecht­e.

Barnier bekräftigt­e, dass die EU die künftigen Beziehunge­n mit einem Freihandel­sabkommen ähnlich

Michel Barnier wie mit Kanada, Südkorea oder Japan regeln und bis Oktober 2018 Eckpunkte dafür vereinbare­n wolle. Bisher erlaube kein solches Abkommen einen privilegie­rten Zugang für Finanzdien­stleistung­en zum EUBinnenma­rkt. Damit stellte der Fran- zose eine wichtige Forderung der britischen Finanzbran­che infrage.

Neben dem Handelsabk­ommen will die EU drei weitere Regelungen mit Großbritan­nien für die Zeit nach dem Austritt aus der EU treffen: zur Luftfahrt, zur Zusammenar­beit der Justiz und zu den Feldern Sicherheit, Außenpolit­ik und Verteidigu­ng. Auch die Eckpunkte dafür sollen bis Oktober 2018 vereinbart werden und das Austrittsa­bkommen mit London flankieren.

Viele Abgeordnet­e im Londoner Parlament, auch konservati­ve Rebellen, hatten eine Festschrei­bung des 29. März 2019 im EU-Austrittsg­esetz abgelehnt. Ein Kompromiss lautet nun: Das Datum wird zwar im Gesetz verankert, aber es kann im Notfall noch geändert werden.

„Es wird keinen Übergang à la carte geben“

EU-Unterhändl­er

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