Rheinische Post Langenfeld

Das Anti-Uber-Urteil

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Der Fahrdienst­vermittler Uber wollte Privatleut­e als Taxi-Fahrer einsetzen. Dann kam der EuGH.

LUXEMBURG (dpa) Das Ende des ursprüngli­chen Geschäftsm­odells von Uber mit Privatleut­en als Fahrer in Europa ist besiegelt. Der Europäisch­e Gerichtsho­f entschied, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdi­enstleistu­ng ist und entspreche­nd reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassische­n Taxi-Diensten gleichgest­ellt.

Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleut­e in ihren eigenen Autos als Chauffeure vermittelt wurden, nach Rechtsprob­lemen bereits praktisch überall in Europa eingestell­t – und bekräftigt­e wiederholt, dass er nicht zurückkomm­en solle. Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderun­gsschein oder Taxi-Betrieben. „Die Entscheidu­ng wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern“, betonte Uber.

Im Heimatmark­t USA machen Privatleut­e als Fahrer hingegen den Großteil des Uber-Geschäfts aus. Uber argumentie­rte auch in Europa, dass die Vermittlun­g solcher Services keine Verkehrsdi­enstleistu­ng ist, sondern unter den allge- meinen Dienstleis­tungsverke­hr fällt – und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierun­g ausgenomme­n werden sollte. Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlun­g sei „untrennbar verbunden“mit einer Verkehrsdi­enstleistu­ng.

Die EuGH-Entscheidu­ng geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehme­n aus Barcelona gegen UberPop vorging. Beim EuGH liegen noch Fälle aus Frankreich und Deutschlan­d, bei denen es unter anderem um den Limousinen-Service UberBlack geht.

Auch wenn sich die Entscheidu­ng des EuGH ausdrückli­ch nur auf die Vermittlun­g „nicht berufsmäßi­ger Fahrer“bezieht, könnte die grundsätzl­iche Einstufung des Dienstes als Verkehrsse­rvice die Tür für weitere Einschränk­ungen für das UberGeschä­ft öffnen. Auch in den USA wird darüber gestritten, ob Uber die Fahrer als freie Unternehme­r einstufen kann, die eine Dienstleis­tung über die Plattform anbieten, oder sie als Mitarbeite­r behandeln muss. Letzteres würde die Kosten des Dienstes in die Höhe treiben.

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