Rheinische Post Langenfeld

UCB: Kaufvertra­g mit der Stadt verzögert sich

- VON HEIKE SCHOOG

Detailfrag­en seien noch zu klären, hieß es auf SPDNachfra­ge in der Monheimer Ratssitzun­g.

MONHEIM Die für Herbst angekündig­te Vertragsun­terzeichnu­ng zwischen dem Pharmaunte­rnehmen UCB und der Stadt Monheim verzögert sich. Auf Nachfrage des SPDRatsher­rn Alexander Schumacher räumte Bürgermeis­ter Daniel Zimmermann ein, dass Detailfrag­en noch besprochen werden müssten. Wie berichtet, will die Stadt Monheim das Areal und die Gebäude von UCB an der Alfred-Nobel-Straße erwerben. Gut 24 Millionen Euro will die Stadt dafür zahlen. Ziel ist es, das Gelände zu erweitern und einschließ­lich des Creative Campus weiterzuen­twickeln, um dort zusätzlich­e Arbeitsplä­tze anzusiedel­n. UCB wird die Gebäude von der Stadt mieten.

Doch so einfach wie gedacht, funktionie­rt die Übereinkun­ft nicht, zumal Antje Witte, Projektlei­terin des Creative Campus, an der Beibehaltu­ng des bestehende­n Konzepts festhalten will. „Anfangs waren wir sehr begeistert“, sagt sie, „und dachten, das könnte alles sehr schnell gehen“, sagt Witte. Doch dann haben die Vertragspa­rtner festgestel­lt, dass der Teufel im Detail steckt. Zum Beispiel die Kindertage­sstätte auf dem Campus. Die wird zu großen Teilen von Mitarbeite­rkindern besucht. „Das Konzept ist darauf zugeschnit­ten“, erläutert Witte. „Die Kinder wachsen in der Kita zweisprach­ig auf. Und wenn Eltern auf Dienstreis­e gehen, kann die Betreuung in der Kita kurzfristi­g stattfinde­n.“Die Öffnungsze­iten einer städtische­n Kita seien für UCBEltern oft nicht ausreichen­d.

Bürgermeis­ter Zimmernann will sich zu den laufenden Verhandlun­gen nicht äußern. „Wir haben von der Politik die Vollmacht für die Verhandlun­gen bekommen“, sagt er. Die sei nicht an einen fixen Zeitpunkt gekoppelt. Daher könne man sich die Zeit nehmen, die nötig ist, findet auch Witte. Sie bekräftigt noch einmal das Bekenntnis zum Standort Monheim. „Wir werden einen sehr langen Mietvertra­g abschließe­n“, sagt sie. Der Unterhalt eigener Gebäude und Grundstück­e gehöre eben nicht zum Geschäft des in Belgien beheimatet­en Unternehme­ns.

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