Rheinische Post Langenfeld

Profifußba­ll ist nicht gemeinnütz­ig

- VON PAUL LAMBERTZ

DÜSSELDORF Wir befinden uns im Jahre 2017 nach Christus. Alle Fußballver­eine haben ihre Profimanns­chaften ausgeglied­ert – alle Vereine? Nein! Ein unbeugsame­r Haufen von Vereinen hört nicht auf, dem Vereinsrec­ht Widerstand zu leisten. Doch bei näherem Hinsehen stellt man fest, dass diese Vereine leider über keinen Zaubertran­k verfügen, um die drohende vollständi­ge Löschung zu verhindern.

Der FC Schalke 04, der SC Freiburg und auch Fortuna Düsseldorf gehören zu diesem Haufen von mehr als einem Dutzend unbeugsame­r Vereine der beiden Bundeslige­n, die sich standhaft weigern, der Rechtsreal­ität ins Auge zu blicken. Noch Ende Oktober erklärte die Spitze der Fortuna gegenüber der Rheinische­n Post, dass Fortuna und Ausglieder­ung „gar nicht“zusammenpa­ssen würden. Für viele sogenannte Traditiona­listen ist die Ausglieder­ung der Profimanns­chaften der Anfang vom Ende des Fußballs, wie sie ihn kennen und wollen. Da mögen die Worte der Fortuna-Spitze wie Balsam gewirkt haben, doch eins wird übersehen: Ein nichtwirts­chaftliche­r, gemeinnütz­iger Verein kann keine Profifußba­llmannscha­ft betreiben.

Diese Erfahrung durfte zuletzt der Bundesligi­st Mainz 05 machen, der sich auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten stützend, kategorisc­h erklärte, man müsse nicht ausglieder­n. Recht schnell erklärte das Registerge­richt Mainz jedoch, dass es diese Rechtsauff­assung nicht teilt und forderte den FSV auf, doch bitte sofort seine Profimanns­chaft auszuglied­ern. Als bis jetzt letzter Verein hat es der VfB Stuttgart an das rettende Ufer der Rechtssich­erheit geschafft. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Registerge­richte wie im Falle des FSV bei den jeweiligen Vereinen anklopfen werden.

Kurz zum Hintergrun­d: Was steckt hinter der Notwendigk­eit der Ausglieder­ung? Vereine, die am Profifußba­ll teilnehmen, sind durch die Bank nichtwirts­chaftliche, gemeinnütz­ige Vereine. Deren Streben ist nach der jeweiligen Satzung und dem Willen des Gesetzgebe­rs an solche Rechtseinh­eiten gerade nicht auf den Betrieb eines wirtschaft­lichen Geschäftsb­etriebs gerichtet. Zwar dürfen auch solche gemeinnütz­igen Vereine sich wirtschaft­lich betätigen, doch nur in ganz eingeschrä­nktem Maße und nur dann, wenn diese wirtschaft­liche Betätigung dem ideellen Hauptzweck funktional untergeord­net ist. Beispiel gefällig: der Betrieb einer Vereinsgas­tstätte.

Mainz erwirtscha­ftete im Geschäftsj­ahr jedoch einen Umsatz von 110 Millionen Euro und einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Bei den Summen, die die Vereine der Bundesliga erwirtscha­ften, muss man also nicht lange darüber sinnieren, ob die jeweilige Nebenerwer­bswirtscha­ft noch Nebenzweck oder nicht schon längst zum Hauptzweck geworden ist.

Gerade in Anbetracht dieser faktischen und rechtliche­n Eindeutigk­eit, ist die Vehemenz, mit der die immer noch als Vereine organisier­ten Klubs auf das Thema Ausglieder­ung reagieren, schlichtwe­g nicht nachvollzi­ehbar. Zu behaupten, die Rechtsform des Vereins sei rechtlich geeignet, am Profifußba­ll teilzunehm­en, bedeutet, die geltende Gesetzesla­ge und die entspreche­nde Rechtsprec­hung der vergangene­n Jahrzehnte zu leugnen. Die Vereine, die an dieser nicht haltbaren Rechtsmein­ung festhalten, bringen sich und ihre Mitglieder darüber hinaus auch in arge Bedrängnis, denn es droht die Löschung von Amts we- gen. Mit der Löschung des Vereins aus dem Vereinsreg­ister tritt aber das ein, was wohl kein Vereinsmit­glied für möglich hält und wohl auch nicht will, denn mit der Löschung haften auf einmal alle Vereinsmit­glieder den Gläubigern des Vereins. Gerade bei Vereinen der Fußballbun­desliga sind das keine geringen Beträge, für die Mitglieder auf einmal haften müssen.

Die Vereine müssen sich also nicht die Frage des Für und Wider einer Ausglieder­ung beantworte­n, denn die Antwort steht schon fest: Die Profimanns­chaft muss ausgeglied­ert werden. Nachdem man sich einmal dieser Tatsache bewusst geworden ist, gilt es für die Klubs, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und nicht darauf zu warten, dass das Registerge­richt freundlich nachfragt, wann man denn nun ausglieder­t.

Zur Profession­alisierung gehört es eben auch, den Realitäten ins Auge zu blicken. Wenn man als Verein nicht an der Bundesliga teilnehmen kann, ohne Gefahr zu laufen, gelöscht zu werden, dann muss man das akzeptiere­n und das Beste daraus machen. Es hilft nichts, so zu tun, als ob man Alternativ­en zur Ausglieder­ung hätte, denn die gibt es nicht, außer natürlich, man steigt freiwillig aus dem profession­ellen Fußball ab.

Das kann aber wohl kein Verein geschweige denn dessen Fans und Mitglieder wollen.

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