NRW schiebt Gefährder ab
Die Regierung wendet erstmals einen speziellen Gesetzesparagrafen an.
DÜSSELDORF NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hat erstmals einen Ausländer abgeschoben, der von der Polizei als Gefährder nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz eingestuft ist.
Der ausreisepflichtige Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit sei Ende vergangenen Jahres in die Türkei zurückgeführt worden, teilte das Ministerium gestern mit. „Wir gehen mit aller Konsequenz gegen die Bedrohung durch islamistische Terroristen vor und führen den Kampf gegen Extremisten entschlossen und mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates“, sagte Stamp. Zu diesem Zweck werde, wo es möglich und geboten sei, der Paragraf 58a angewendet.
Es ist das erste Mal, dass in Nordrhein-Westfalen ein Gefährder auf dieser Grundlage außer Landes gebracht wurde. Das Gesetz besagt, dass ein Asylbewerber zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Si- cherheit in Deutschland abgeschoben werden kann. Im Fall des Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri war diese Möglichkeit erwogen, aber verworfen worden. Ein Mitarbeiter des Innenministeriums hatte dies in seiner Aussage vor dem NRW-Untersuchungsausschuss da- mit begründet, dass man die verwaltungsrechtlichen Hürden des Paragrafen 58a damals für zu hoch gehalten habe. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum war demnach zu dem Schluss gekommen, dass Paragraf 58a nicht anwendbar gewesen sei. Die nach dem 11. September geschaffene Norm war bis dahin nie eingesetzt worden. Inzwischen wollen sowohl Niedersachsen als auch Bremen Gefährder auf diese Weise abschieben.
Stamp, der für die FDP im AmriUntersuchungsausschuss saß, hatte kurz nach Amtsantritt angekündigt, genau zu prüfen, welche Gefährder nach Paragraf 58a abgeschoben werden können. Er hatte sich zugleich dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit auszuschöpfen, anstatt sofort die Gesetze zu verschärfen.