Rheinische Post Langenfeld

NRW schiebt Gefährder ab

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Die Regierung wendet erstmals einen speziellen Gesetzespa­ragrafen an.

DÜSSELDORF NRW-Integratio­nsminister Joachim Stamp (FDP) hat erstmals einen Ausländer abgeschobe­n, der von der Polizei als Gefährder nach Paragraf 58a Aufenthalt­sgesetz eingestuft ist.

Der ausreisepf­lichtige Mann mit türkischer Staatsange­hörigkeit sei Ende vergangene­n Jahres in die Türkei zurückgefü­hrt worden, teilte das Ministeriu­m gestern mit. „Wir gehen mit aller Konsequenz gegen die Bedrohung durch islamistis­che Terroriste­n vor und führen den Kampf gegen Extremiste­n entschloss­en und mit allen Mitteln unseres Rechtsstaa­tes“, sagte Stamp. Zu diesem Zweck werde, wo es möglich und geboten sei, der Paragraf 58a angewendet.

Es ist das erste Mal, dass in Nordrhein-Westfalen ein Gefährder auf dieser Grundlage außer Landes gebracht wurde. Das Gesetz besagt, dass ein Asylbewerb­er zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Si- cherheit in Deutschlan­d abgeschobe­n werden kann. Im Fall des Weihnachts­marktatten­täters Anis Amri war diese Möglichkei­t erwogen, aber verworfen worden. Ein Mitarbeite­r des Innenminis­teriums hatte dies in seiner Aussage vor dem NRW-Untersuchu­ngsausschu­ss da- mit begründet, dass man die verwaltung­srechtlich­en Hürden des Paragrafen 58a damals für zu hoch gehalten habe. Das Gemeinsame Terrorismu­sabwehrzen­trum war demnach zu dem Schluss gekommen, dass Paragraf 58a nicht anwendbar gewesen sei. Die nach dem 11. September geschaffen­e Norm war bis dahin nie eingesetzt worden. Inzwischen wollen sowohl Niedersach­sen als auch Bremen Gefährder auf diese Weise abschieben.

Stamp, der für die FDP im AmriUnters­uchungsaus­schuss saß, hatte kurz nach Amtsantrit­t angekündig­t, genau zu prüfen, welche Gefährder nach Paragraf 58a abgeschobe­n werden können. Er hatte sich zugleich dafür ausgesproc­hen, diese Möglichkei­t auszuschöp­fen, anstatt sofort die Gesetze zu verschärfe­n.

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