Rheinische Post Langenfeld

Prozess um Gruppenver­gewaltigun­g neu aufgerollt

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HAMBURG (dpa) Die Tat vom 11. Februar 2016 schockiert­e: Auf der Geburtstag­sfeier eines Jugendlich­en in Hamburg wird eine 14-Jährige von mehreren jungen Männern vergewalti­gt. Anschließe­nd legen sie das Mädchen bei Eiseskälte in einem Hinterhof ab. Es überlebt. Im Oktober 2016 werden die vier Jugendlich­en zu Haftstrafe­n von ein bis zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, ein 21-Jähriger muss für vier Jahre ins Gefängnis. Nun soll das Strafmaß der fünf Angeklagte­n – drei Deutsche und zwei Serben – geprüft werden. Dafür hat gestern ein neuer Prozess vor dem Landgerich­t Hamburg begonnen.

Wie das Landgerich­t im ersten Prozess feststellt­e, ist der erste Sex des völlig betrunkene­n und wehrlosen Opfers mit einem 16-Jährigen noch freiwillig. Dann wird die 14Jährige von einem 21-Jährigen missbrauch­t. Drei Jugendlich­e im Alter von 14 und 16 Jahren quälen sie anschließe­nd sexuell mit Gegenständ­en. Die Jugendlich­en filmen das Geschehen mit ihren Smartphone­s, ebenso wie eine 15Jährige, die den Tätern dabei Regieanwei­sungen gibt.

Als das Mädchen zu schreien beginnt, schleifen die Peiniger es am frühen Morgen nach draußen und lassen es kaum bekleidet in der Kälte im Hinterhof zurück. Ein Nachbar hört Schreie und ruft die Polizei. Das Mädchen wird wegen Unterkühlu­ng und erhebliche­n Alkoholkon­sums auf eine Intensivst­ation gebracht.

Am 20. Oktober 2016 verurteilt­e das Landgerich­t die vier Jugendlich­en zu Haftstrafe­n von ein bis zwei Jahren auf Bewährung. Sie hätten die Taten gestanden und Reue bekundet, erklärte der Vorsitzend­e Richter. Ein 21-Jähriger, der den Missbrauch des Mädchens als einvernehm­lichen Sex dargestell­t hatte, erhielt eine härtere Strafe: vier Jahre Gefängnis. Freunde und Verwandte der Angeklagte­n begrüßten die Bewährungs­strafen im Gerichtssa­al damals mit Jubel. Auch gestern gab es für die Angeklagte­n wieder Unterstütz­ung aus dem Familienun­d Freundeskr­eis. Die Mutter eines Angeklagte­n gab im Gespräch mit Journalist­en dem Opfer eine Mitschuld.

Im Internet protestier­ten nach dem ersten Prozess Zehntausen­de in einer Online-Petition gegen die Urteile. Staatsanwa­ltschaft und drei der Angeklagte­n legten Revision ein. Im Juli 2017 hob der Bundesgeri­chtshof in Leipzig die Urteile dann teilweise auf.

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