Rheinische Post Langenfeld

Gericht stärkt Unitymedia bei flächendec­kendem W-Lan

-

KÖLN (dpa) Der Kabelnetzb­etreiber Unitymedia darf laut Gerichtsur­teil die seinen Kunden zur Verfügung gestellten Router für den Aufbau eines flächendec­kenden W-Lan-Netzes nutzen. Eine ausdrückli­che Zustimmung der Kunden sei nicht erforderli­ch, entschied das Oberlandes­gericht Köln und hob eine gegenteili­ge Entscheidu­ng der ersten Instanz auf. Da der Kunde jederzeit Widerspruc­h gegen die Nutzung seines Routers einlegen könne, sei das Vorgehen von Unitymedia keine unzumutbar­e Belästigun­g, entschied der 6. Zivilsenat (Az.: 6 U 85/ 17). Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Wegen der grundsätzl­ichen Bedeutung ließ das OLG die Revision zum Bundesgeri­chtshof zu.

Unitymedia aktiviert auf den betreffend­en W-Lan-Routern ein zweites Signal, um WiFi-Spots aufzubauen. Dagegen hatte die Verbrauche­rzentrale NRW mit Verweis auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geklagt. Das Landgerich­t Köln hatte ihr Recht gegeben. Der Kunde müsse der Nutzung seines Routers ausdrückli­ch zustimmen, hatten die Richter der ersten Instanz entschiede­n.

Das sah das OLG anders. Unitymedia habe ein berechtigt­es Interesse, sein Dienstleis­tungsangeb­ot durch Zusatzfunk­tionen auszuweite­n. Außerdem gebe es ein Interesse der anderen Kunden, Wifi-Hotspots auch außerhalb der Privatwohn­ung zu nutzen. Die Software könne ohne Mitwirkung oder Störung der Kunden aufgespiel­t werden. Anhaltspun­kte für eine Sicherheit­sgefährdun­g seien nicht vorgetrage­n worden.

Unitymedia ist in NRW, Hessen und Baden-Württember­g aktiv. Über die Hotspots können andere Unitymedia-Kunden kostenlos ins Internet gehen und Mobilfunkd­atenvolume­n sparen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany