Rheinische Post Langenfeld

Was bei Fahrgemein­schaften zu beachten ist

- VON DIANA PFISTER

Fahrgemein­schaften sind eine gute Sache für die Umwelt und für den Geldbeutel. Doch wie finden sich diese? Und was ist im Vorfeld zu beachten, damit es mit den Mitfahrern klappt?

Eine Fahrgemein­schaft zur Arbeit spart Zeit und Geld und schont die Umwelt. „Wenn statt nur einer Person mehrere Menschen in einem Fahrzeug sitzen, reduziert das die Emissionen und den Energiever­brauch pro Person entspreche­nd“, sagt Karin Dziekan vom Umweltbund­esamt.

Auch bei der Einkommens­teuererklä­rung stellt eine Fahrgemein­schaft kein Hindernis dar. Ob man selber fährt oder Beifahrer ist: „Angesetzt werden kann die Entfernung­spauschale von 0,30 Euro pro Entfernung­skilometer“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD). Beachten müssen reine Mitfahrer dabei aber die Obergrenze von 4500 Euro pro Jahr, die sie maximal geltend machen können, wie die Vereinigte Lohnsteuer­hilfe informiert. Fahrer, die einen eigenen Wagen nutzen, unterliege­n ihr nicht. Bei sich abwechseln­den Fahrern ist entspreche­nd ein wenig Rechnerei nötig.

Für sich sprechen die praktische­n Vorteile: Die Parkplatzs­uche ist zu fünft mit einem Auto weniger lästig, und am Zielort werden weniger Stellplätz­e benötigt. Das könne auch bei der Stadtplanu­ng mehr Freiräume ermögliche­n, sagt Dziekan: „Mit weniger Autos in der Stadt haben wir mehr Platz, der anders viel besser genutzt werden könnte.“

Wer mit einer Fahrgemein­schaft zur Arbeit will, muss eine solche aber erstmal finden. Am einfachste­n ist es natürlich, wenn man sich mit be- reits bekannten Kollegen zusammensc­hließt. Doch was, wenn man neu in der Firma oder der Stadt ist und noch niemanden richtig kennt? Den Aushang am Schwarzen Brett gibt es zwar immer noch. Viel verbreitet­er ist es heute aber, Gesuche in sozialen Netzwerken einzustell­en.

Darüber hinaus gibt es Mitfahrzen­tralen, an die man sich wenden kann. „Die Vorteile sind eine relativ unkomplizi­erte Nutzung online oder per App sowie überregion­ale oder internatio­nale Streckenan­gebote“, erklärt Engelmohr. „Nachteile sind bei den meisten die Registrier­ungspflich­t und bei einzelnen Anbietern eine Gebühr.“Darüber hinaus weist er auf Projekte hin, die von Anbietern des öffentlich­en Personenna­hverkehrs betrieben und zum Teil öffentlich gefördert würden. Einige wenden sich sogar gezielt an Pendler.

Dazu zählt Pendlerpor­tal.com. Es finanziert sich über seine Partnerbet­riebe wie Bundesländ­er, Gemeinden, Landkreise oder Verkehrsve­rbünde. Die Nutzung für angemeldet­e Pendler ist kostenlos. „Auch der Arbeitgebe­r kann helfen“, sagt Dziekan. „Unternehme­n erkennen zunehmend die Vorteile, die betrieblic­hes Mobilitäts­management bietet.“Es gibt Betriebe, die Plattforme­n zur Vermittlun­g von Fahrgemein­schaften anbieten oder Zusammensc­hlüsse fördern, indem bevorzugte Parkplätze ausgewiese­n werden.

Wer eine Gemeinscha­ft gefunden hat, sollte vor der ersten Fahrt aber ein paar Dinge klären. Denn wer morgens pünktlich anfangen muss, muss sich auf seine Mitfahrer verlassen können. Treffpunkt­e und Uhrzeiten müssen festgelegt und eingehalte­n werden. „Gerade wer regelmäßig zu seinem Arbeitspla­tz und zurück pendeln will, sollte sich mit seinen Mitfahrern genau über die Details absprechen und diese vorab im Zweifel schriftlic­h niederlege­n“, sagt Engelmohr. Es müssen aber nicht zwingend unterschri­ebene Vereinbaru­ngen abgeschlos­sen werden. Im Hinblick auf das Finanziell­e lautet Engelmohrs Faustregel, die immer vom Einzelfall, der Regelmäßig­keit der Fahrten und der Anzahl der Mitfahrer abhängt: „Das Gesamtentg­elt, welches die Mitfahrer zahlen, sollte die Betriebsko­sten der Fahrt nicht übersteige­n.“Betriebsko­sten sind vor allem Treibstoff, Öl und sonstige Flüssigkei­ten sowie die Abnutzung der Reifen.

Eine gesonderte Versicheru­ng benötigt eine Fahrgemein­schaft nicht. Zumindest nicht, solange es sich nicht um eine gewerblich­e Beförderun­g handelt, bei der der Fahrer mehr Geld einnimmt, als zur Deckung seiner Kosten nötig ist. „Wer quasi als Taxi fungiert, für den gibt es andere Regeln“, sagt Mathias Zunk vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Ansonsten gilt in der Regel: Die Haftpflich­tversicher­ung entschädig­t etwaige Unfallopfe­r einschließ­lich der Mitfahrer des Unfallfahr­ers bis zur vereinbart­en Mindestver­sicherungs­summe. „Ob Sie nun Freunde, Verwandte oder Arbeitskol­legen mitnehmen – da macht die Haftpflich­tversicher­ung keinen Unterschie­d“, sagt Zunk.

„DasGesamte­ntgelt, welches die Mitfahrer zahlen, sollte die

Betriebsko­sten nicht übersteige­n“

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FOTO: MILTON BROWN Wer auf Fahrgemein­schaften setzt, kann Geld sparen.
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FOTO: FLORIAN SCHUH Auf speziellen Internetse­iten etwa können sich Berufspend­ler untereinan­der vernetzen.
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FOTO: T. HASE Fahrgemein­schaften belegen nur einen Parkplatz.

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