Rheinische Post Langenfeld

So wohnt es sich im Alter leichter

- VON CHRISTINA BACHMANN

Für Senioren wird die eigene Wohnung mehr und mehr zum Lebensmitt­elpunkt – umso wichtiger, dass sie dort selbststän­dig klarkommen. Wer altersgere­cht umbauen will, kann finanziell­e Förderung bekommen.

Eine Rampe vor der Haustür, ein Treppenlif­t oder eine niedrige Duschwanne – manchmal genügen schon kleinere Veränderun­gen, um Wohnungen altersgere­cht zu gestalten. Die gute Nachricht: Für einen Umbau gibt es Fördermitt­el. Dabei gilt: Man sollte sich umfassend informiere­n. „Jede Institutio­n, die in irgendeine­r Weise über Sozial- oder Krankenver­sicherunge­n mit der Person verbunden ist, die umbauen will, sollte man anfragen“, empfiehlt Irmtraud Swoboda vom Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtige Fragen und Antworten: Welche Förderunge­n gibt es für den altersgere­chten Umbau? Manche Hilfsmitte­l können vom Arzt verordnet und von der Krankenkas­se bezahlt werden. „Ein Treppenlif­t wird regelmäßig über die Krankenkas­se gefördert“, sagt Swoboda. Beim Vorliegen eines Pflegegrad­es kann auch die Pflegekass­e zuständig sein. Manchmal stellen Bundesländ­er oder Kommunen Fördermitt­el zur Verfügung. Ein wesentlich­er Geldgeber: Die KfW-Förderbank gewährt im Rahmen ihres Programms „Altersgere­cht umbauen“zinsgünsti­ge Darlehen. Sie gibt auch Zuschüsse für die Umbaumaßna­hmen. Wer kann die KfW-Förderung beantragen? Im Grunde jeder, denn die Förderung wird unabhängig vom (bü) Betriebsko­sten Ein Mieter hat gegenüber seinem Vermieter Anspruch auf eine Betriebsko­stenabrech­nung, die die einzelnen Kostenposi­tionen so ausweist, dass der Mieter sie relativ einfach für die Steuererkl­ärung auseinande­rhalten kann. Insbesonde­re ist das von Bedeutung für die Berücksich­tigung einzelner Kostenpunk­te im Rahmen der haushaltsn­ahen Dienstleis­tung. Deshalb muss der Vermieter beispielsw­eise Pauschalre­chnungen aufdröseln, entschied das kammergeri­cht Berlin. (KG Berlin, 18 S 339/16) Ferienwohn­ung Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb oder dem Bau steuerfrei verkaufen will, der muss zumindest im Jahr des Verkaufs (unabhängig von der Dauer) und in den beiden vorhergehe­nden Jahren selbst darin gewohnt haben. Entspreche­ndes gilt nach einer Entscheidu­ng des Bundesfina­nzhofs für eigene Ferienwohn­ungen und auch für vermietete Eigentumsw­ohnungen. Wird dies nicht eingehalte­n, so ist der gegenüber dem Kauf erzielte Gewinn steuerpfli­chtig. (BFH, IX R 37/16) Alter und der Einschränk­ung des Beantragen­den gewährt. Beantragen können sie Eigentümer, Ersterwerb­er oder Vermieter eines Hauses oder einer Eigentumsw­ohnung. Auch Mieter können die Förderung bekommen. Welche Umbaumaßna­hmen werden gefördert? Maßnahmen, die dem Einbruchsc­hutz oder der Barrierefr­eiheit dienen. „Es soll sichergest­ellt werden, dass jemand, der nicht mehr so beweglich ist, sich sicher in seiner Wohnung oder seinem Haus bewegen kann“, erklärt Hartmut Schwarz von der Verbrauche­rzentrale Bremen.

Ein Rollstuhlf­ahrer hat dabei andere Bedürfniss­e als Menschen mit rheumatisc­hen Erkrankung­en oder Sehproblem­en. Entspreche­nd individuel­l sollte geplant werden: Wofür will ich vorsorgen oder was brauche ich in meiner speziellen Situation? Wie hoch sind die Zuschüsse? Für Umbaumaßna­hmen zu Einbruchsc­hutz und Barrierefr­eiheit schießt die KfW in der Regel zehn Prozent der Investitio­nskosten zu, der Maximalzus­chuss liegt bei 5000 Euro. Die Investitio­n selbst muss für einen Zuschuss mindestens 2000 Euro betragen. Mit dem „Standard Altersgere­chtes Haus“kann man bis zu 6250 Euro Zuschuss bekommen. Welche Möglichkei­ten haben Mieter? Sie müssen sich erst abstimmen, denn der Vermieter muss notwendige­n Umbaumaßna­hmen zustimmen. Diese zahlt dann in der Regel der Mieter selbst, dafür kann er aber auch den KfW-Zuschuss beantragen. Darüber hinaus darf sich der Vermieter vom Mieter die Zusicherun­g einholen, beim Auszug die Rückbaumaß­nahmen zu bezahlen.

„Wenn Mieter die Maßnahme komplett finanziere­n und im Grunde den Rückbau auch abdecken müssen, dann bezahlen sie eine entspreche­nde Maßnahme doppelt“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Davor scheuen viele Mieter dann zurück.“Dabei könne zum Beispiel der Einbau einer Duschkabin­e mit niedrigem Einstieg generell eine Wohnung aufwerten. Man sollte daher den Vermieter fragen, ob er auf die Zusicherun­g eines Rückbaus verzichtet. Wie gehe ich bei der KfW-Antragsste­llung vor? Der Antrag sollte gestellt werden, bevor die KfW-Töpfe leer sind. In den vergangene­n Jahren war das jeweils schon im Laufe des Sommers der Fall. Das heißt: Frühzeitig planen und sich auch bei Wohnberatu­ngsstellen wie zum Beispiel der Caritas, der AWO oder dem DRK informiere­n. „Am Jahresanfa­ng nochmal mit einem Experten die Sachen durchgehen und frühzeitig beantragen“, rät daher Schwarz. Eine Antwort auf den Antrag gibt die KfW in der Regel recht zügig.

WOHNEN & RECHT

Newspapers in German

Newspapers from Germany