Rheinische Post Langenfeld

Kfz-Versicheru­ng: So bleibt der Beitrag trotz Unfalls stabil

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LEVERKUSEN (bine) In diesen Tagen verschicke­n Auto-Versicheru­ngen Mitteilung­en über die Höhe der Versicheru­ngsprämien für 2017. Bei manchen sorgt das für Unmut: Wenn sich der Beitrag erhöht, weil im laufenden Jahr ein selbstvers­chuldeter Schaden zu beklagen war. In der Kfz-Schadenfre­iheitsklas­se wird man dann zurückgest­uft, die Kfz-Prämien steigen in den Folgejahre­n. Das muss nicht sein.

Es besteht eine Möglichkei­t das zu vermeiden und Beiträge wieder auf das ursprüngli­che Niveau zu senken, wenn man den bereits regulierte­n Schaden der Versicheru­ng erstattet. „In der Regel informiere­n die Kfz-Versichere­r bei Schadenshö­hen von 1000 bis 500 Euro automatisc­h ihre Kunden über die Höhe der geleistete­n Schadensza­hlungen“, sagt Sebastian Meurer, Sprecher des Bezirks Leverkusen im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). „Bei diesen Schadenshö­hen ist eine Rückzahlun­g fast immer sinnvoll, weil die Höherstufu­ng in der Schadenfre­iheitsklas­se in den Folgejahre­n meistens viel mehr kostet. Aber auch bei Schadenshö­hen von 1000 bis zu 1500 Euro sollte man die Rückzahlun­g ernsthaft prüfen.“Allerdings benachrich­tigen nicht alle Versichere­r. Deshalb raten Versicheru­ngskaufleu­te: Wer bisher keine Mitteilung erhalten hat, sollte diese Informatio­n jetzt anfordern, falls eine Schadensre­gulierung stattfand. Dann erst wird die Sechsmonat­sfrist zur Rückzahlun­g in Gang gesetzt und Kunden haben noch Zeit, um die alternativ­e Selbstzahl­ung zu prüfen.

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