Deutsche Opfer
Zu „Kalenderblatt: 2. Februar 1943 – Kapitulation in Stalingrad“(RP vom 2. Februar): Mit großem Interesse habe ich das Kalenderblatt zu Stalingrad gelesen. Allerdings ist mir aufgefallen, dass Sie eine wichtige Zahl in diesem Zusammenhang nicht genannt (verschwiegen?) haben. Von den etwa 100.000 deutschen Soldaten, die in russische Gefangenschaft kamen, sind nur weniger als 10.000 (die Zahlen schwanken zwischen 6000 und unter 10.000) zurückgekommen; die Übrigen sind wohl in der Gefangenschaft ums Leben gekommen. Ich meine, dass dieser Umstand zu Stalingrad gehört und nicht vergessen werden darf. Norbert von der Bank Mönchengladbach Was ist bloß los mit der SPD? Da soll Herr Groschek Herrn Schulz noch öffentlich den Rücken gestärkt haben, während er gleichzeitig bei den Vorsitzenden der Unterbezirke ein vernichtendes Urteil zur eigenmächtigen Entscheidung von Herrn Schulz zur Übernahme des Außenministeriums einholte. Offiziell wird diesem seit dem erzwungenen Rücktritt vom Rücktritt vom Rücktritt des vor kurzem noch 100-Prozent-Mannes Lob, Anerkennung und Respekt gezollt. Mit anderen Worten: Er wird so schnell wie möglich weggelobt.Das wiederum will auch keiner sagen. Immer wieder bestätigt sich die Weisheit meines Vaters (Jahrgang 1904), die er mir als Kind vermittelt hat: Traue keinem, der großmäulig daherkommt. Er ist meistens ein Populist oder Schlimmeres, und viele Menschen verfallen ihm. Und die SPD? Sie muss sich nun am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen. Im Interesse unseres Landes und der Demokratie wünsche ich, dass es ihr gelingt. Hermann Josef Brochhagen per Mail Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Verfassungsbeschwerden gegen den Mitgliederentscheid der SPD nicht zugelassen. Das war zu erwarten, weil sich das BVerfG vor einer Entscheidung in dieser hochpolitischen Angelegenheit drückt. Das Argument, beim Mitgliederentscheid handle es sich nicht um einen staatlichen Akt, geht an der Problematik vorbei. Selbstverständlich beeinflusst der Entscheid die Willensbildung der Partei und das Stimmverhalten im Bundestag. Das Grundgesetz geht von einer repräsentativen Demokratieform aus, nicht von einer basisorientierten. Außerdem ist das Verfahren für die Wahl des Bundeskanzlers klar geregelt. Einen Mitgliederentscheid als zusätzliche Instanz sieht das Grundgesetz nicht vor. Außerdem wird dieser Mitgliederentscheid offenkundig auch eine Abstimmung über Personalquerelen in der SPD, was nun gar nichts mehr mit der Kanzlerwahl zu tun hat, sie aber maßgeblich beeinflussen wird. Walter Pelshenke Düsseldorf