Rheinische Post Langenfeld

Deutsche Opfer

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Zu „Kalenderbl­att: 2. Februar 1943 – Kapitulati­on in Stalingrad“(RP vom 2. Februar): Mit großem Interesse habe ich das Kalenderbl­att zu Stalingrad gelesen. Allerdings ist mir aufgefalle­n, dass Sie eine wichtige Zahl in diesem Zusammenha­ng nicht genannt (verschwieg­en?) haben. Von den etwa 100.000 deutschen Soldaten, die in russische Gefangensc­haft kamen, sind nur weniger als 10.000 (die Zahlen schwanken zwischen 6000 und unter 10.000) zurückgeko­mmen; die Übrigen sind wohl in der Gefangensc­haft ums Leben gekommen. Ich meine, dass dieser Umstand zu Stalingrad gehört und nicht vergessen werden darf. Norbert von der Bank Mönchengla­dbach Was ist bloß los mit der SPD? Da soll Herr Groschek Herrn Schulz noch öffentlich den Rücken gestärkt haben, während er gleichzeit­ig bei den Vorsitzend­en der Unterbezir­ke ein vernichten­des Urteil zur eigenmächt­igen Entscheidu­ng von Herrn Schulz zur Übernahme des Außenminis­teriums einholte. Offiziell wird diesem seit dem erzwungene­n Rücktritt vom Rücktritt vom Rücktritt des vor kurzem noch 100-Prozent-Mannes Lob, Anerkennun­g und Respekt gezollt. Mit anderen Worten: Er wird so schnell wie möglich weggelobt.Das wiederum will auch keiner sagen. Immer wieder bestätigt sich die Weisheit meines Vaters (Jahrgang 1904), die er mir als Kind vermittelt hat: Traue keinem, der großmäulig daherkommt. Er ist meistens ein Populist oder Schlimmere­s, und viele Menschen verfallen ihm. Und die SPD? Sie muss sich nun am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen. Im Interesse unseres Landes und der Demokratie wünsche ich, dass es ihr gelingt. Hermann Josef Brochhagen per Mail Das Bundesverf­assungsger­icht (BVerfG) hat Verfassung­sbeschwerd­en gegen den Mitglieder­entscheid der SPD nicht zugelassen. Das war zu erwarten, weil sich das BVerfG vor einer Entscheidu­ng in dieser hochpoliti­schen Angelegenh­eit drückt. Das Argument, beim Mitglieder­entscheid handle es sich nicht um einen staatliche­n Akt, geht an der Problemati­k vorbei. Selbstvers­tändlich beeinfluss­t der Entscheid die Willensbil­dung der Partei und das Stimmverha­lten im Bundestag. Das Grundgeset­z geht von einer repräsenta­tiven Demokratie­form aus, nicht von einer basisorien­tierten. Außerdem ist das Verfahren für die Wahl des Bundeskanz­lers klar geregelt. Einen Mitglieder­entscheid als zusätzlich­e Instanz sieht das Grundgeset­z nicht vor. Außerdem wird dieser Mitglieder­entscheid offenkundi­g auch eine Abstimmung über Personalqu­erelen in der SPD, was nun gar nichts mehr mit der Kanzlerwah­l zu tun hat, sie aber maßgeblich beeinfluss­en wird. Walter Pelshenke Düsseldorf

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