Rheinische Post Langenfeld

Stadt reißt Familienhi­lfe ganz an sich

- VON STEPHAN MEISEL

Jugendverw­altung beendet die Übertragun­g hoheitlich­er Aufgaben an Sozialdien­st SkF und Diakonie.

LANGENFELD Seit Jahrzehnte­n übernehmen der Sozialdien­st katholisch­er Frauen (SkF) und die Diakonie in Langenfeld Aufgaben der Familienhi­lfe. Doch das soll nun vorbei sein. Die Stadtverwa­ltung hat mit Wirkung zum Ende des Jahres 2018 die Verträge gekündigt. Im Jugendhilf­eausschuss scheiterte der SkF mit einem Antrag, als Ersatz für wegfallend­e Aufgaben den Status einer Beratungss­telle zu bekommen.

Eingangs der Diskussion hatte Fachbereic­hsleiter Ulrich Moenen die Politiker aufgeforde­rt, dem Antrag des SkF nicht nachzukomm­en. Die Stadtverwa­ltung sei gesetzlich gezwungen, hoheitlich­e Aufgaben im Sozialdien­st wieder zu übernehmen, die Langenfeld als einzige Stadt im Umkreis noch von freien Trägern erledigen lasse. „Es geht vor allem um Kindswohlg­efährdung, außerdem um die Betreuung unbe- gleiteter minderjähr­iger Flüchtling­e. In anderen Städten, die bei diesen Themen ebenfalls Aufgaben an freie Träger abgegeben hatten, mussten nach aufgetrete­nen Missstände­n dennoch die Mitarbeite­r der städtische­n Jugendämte­r haften.“Aus diesem Grund sollen laut Moenen Zuständigk­eiten wieder ins Rathaus geholt werden, zudem erfordere eine neue Spezialsof­tware einen besonderen Datenschut­z. Ausdrückli­ch betonte Moenen, dass SkF und Diakonie auf diesen Gebieten in Langenfeld bislang gute Arbeit leisteten. SkF-Geschäftsf­ührerin Stephanie Krone bat in der Sitzung nachdrückl­ich, wenigstens die nicht hoheitlich­en Aufgaben bei ihrem Team zu belassen. „Zum Beispiel ist unsere Trennungs- und Scheidungs­beratung von Langenfeld­er Bürgern stark frequentie­rt. 29 Familien nahmen sie 2017 in Anspruch.“Nach dem Wegfall dieses Angebots beim SkF müssten Langenfeld­er als Alternativ­e zum Sozialdien­st der Stadtverwa­ltung dann nach Monheim ins Beratungsc­entrum oder in die Beratungss­telle fahren. „Das entspricht unseres Erachtens nicht dem Willen des Gesetzgebe­rs.“Auch die erzieheris­che Erstberatu­ng des SkF, die im vergangene­n Jahr 43 Familien genutzt hätten, entfiele. Die Politiker ermunterte­n Krone, den abgelehnte­n Antrag dann neu einzureich­en,

Stephanie Krone wenn Möglichkei­ten einer weiteren Arbeitstei­lung ausgelotet sind.

„Das entspricht nicht dem Willen des Gesetz

gebers“

SkF-Geschäftsf­ührerin

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