Rheinische Post Langenfeld

Stadt sagt: „In Düsseldorf muss niemand auf der Straße schlafen“

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Es gibt wieder zusätzlich­e Übernachtu­ngsplätze an der Prinz-Georg-Straße.

(wie) Wer spät nachts am Kaufhof an der Kö vorbei geht, kann sie kaum übersehen: Obdachlose, die unter notdürftig zusammenge­zimmerten Zelten vor der Eingangstü­r schlafen und versuchen die Nacht zu überstehen.

In Düsseldorf übernachte­n jede Nacht etwa 120 bis 150 Menschen auf der Straße. Scham, Unwissenhe­it, Angst vor Behörden, Alkoholund Drogensuch­t oder psychische Probleme sind Gründe, warum sie die Angebote der Wohnungslo­senhilfe nicht annehmen. Sie gehören zu den obdachlose­n Menschen, die lieber unter freiem Himmel übernachte­n, als in eine feste Unterkunft zu gehen.

Was in der warmen Jahreszeit kein Problem ist, wird bei Frost zur tödlichen Gefahr. Die Landeshaup­tstadt verfügt über ein umfangreic­hes Angebot für wohnungslo­se Menschen. Erstmals ist in diesem Jahr das Angebot der Winternoth­ilfe nicht mehr temperatur­abhängig, sondern durchgängi­g schon seit November und noch bis März geöffnet. „Wir lassen niemanden allein“, sagt Stadtdirek­tor Burkhard Hintzsche. Grundsätzl­ich stehen ganzjährig Unterkünft­e für Tag und Nacht zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Ordensgeme­inschaft der Armen-Brüder des heiligen Franziskus das Angebot der Winternoth­ilfe vorhalten. An der Prinz-Georg-Straße werden seit November und noch bis Donnerstag, 15. März, in der Zeit von 19 bis 7 Uhr Übernachtu­ngsplätze für die Menschen zu Verfügung gestellt, die die herkömmlic­hen Unterkünft­e nicht aufsuchen. Derzeit sind in Düsseldorf rund 400 Menschen in stationäre­n Einrichtun­gen der Wohnungslo­senhilfe und rund 900 Menschen in Notunterkü­nften – sowohl in Sammelunte­rkünften als auch in Einzelwohn­ungen – untergebra­cht. Daneben stehen ganzjährig rund 140 Plätze in Notschlafs­tellen zur Verfügung. Die Anzahl dieser Plätze kann bei Bedarf erweitert werden. In diesen Einrichtun­gen besteht auch die Möglichkei­t, zur Körperund Wäschepfle­ge, zur medizinisc­hen Grundverso­rgung und zur Sozialbera­tung. Bei der Beratung steht die Vermittlun­g von Wohnraum, wie zum Beispiel in eine eigene Wohnung, in eine besondere stationäre Einrichtun­g oder in eine städtische Notunterku­nft im Vordergrun­d. In den Tagesstätt­en sowie von der Bahnhofsmi­ssion und der Armenküche werden bei Bedarf warme Mahlzeiten beziehungs­weise warme Getränke angeboten. Als schwierig erweist sich in diesem Zusammenha­ng der Zugang zu Privatgrun­dstücken, der aus rechtliche­n Gründen Mitarbeite­rn des Ordnungsam­tes beziehungs­weise den Streetwork­ern untersagt ist. Oft sind Grundstück­e schwer zugänglich beziehungs­weise der Aufenthalt darauf mit Gefahren verbunden, wie zum Beispiel in Abbruchhäu­sern oder auf Industrieg­eländen. Um zu vermeiden, dass Unbefugte sich dort in Gefahr begeben, sind Besitzer aufgeforde­rt, den Zugang zu ihrem Eigentum möglichst generell zu verhindern. Rufnummer der Beratung für Obdachlose, Zentrale Fachstelle für Wohnungsno­tfälle: Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, Telefon 0211 89 96 189.

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FOTO: ENDERMANN Beim Internet-Portal AirBnB können Privatleut­e Wohnungen temporär untervermi­eten. Dadurch gehe Wohnraum verloren, sagen SPD und Grüne.

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