Rheinische Post Langenfeld

Stadtarchi­v: Ermittlung­en gegen Bauleiter

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Der Mann wurde im Prozess belastet. Ein Gutachter beziffert die Restaurier­ung auf 627 Millionen Euro.

KÖLN (dpa) Im Strafproze­ss um den Einsturz des Kölner Stadtarchi­vs könnte es bald einen weiteren Angeklagte­n geben. Die Staatsanwa­ltschaft ermittle gegen einen Oberbaulei­ter wegen fahrlässig­er Tötung und Baugefährd­ung, sagte eine Sprecherin gestern. Sollte sich ein hinreichen­der Tatverdach­t bestätigen, werde Anklage gegen ihn erhoben. Nach Überzeugun­g der Staatsanwa­ltschaft haben Fehler bei den Bauarbeite­n für eine neue U-BahnHaltes­telle dazu geführt, dass das Stadtarchi­v am 3. März 2009 zusammenbr­ach. Zwei Anwohner kamen bei dem Unglück ums Leben. In dem seit gut sechs Wochen laufenden Prozess vor dem Kölner Landgerich­t sind fünf Mitarbeite­r von Baufirmen und den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) wegen fahrlässig­er Tötung und Baugefährd­ung angeklagt.

Der nun bestehende Verdacht gegen den Oberbaulei­ter beruhe auf Angaben, die ein Angeklagte­r im Prozess gemacht habe, sagte die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft. Demnach soll sein Vorgesetzt­er von Problemen bei den Bauarbeite­n gewusst haben.

Der durch den Archiv-Einsturz entstanden­e Schaden ist einem jetzt vorliegend­en Gutachten zufolge deutlich höher als bislang angenommen. Nach der vom Landgerich­t Köln beauftragt­en Expertise belaufen sich die Kosten für die Restaurier­ung der beschädigt­en Dokumente auf 627 Millionen Euro, wie die Stadt Köln gestern mitteilte. Bisher war die Verwaltung von etwa 400 Millionen Euro ausgegange­n.

Damit könnte sich der Gesamtscha­den auf bis zu 1,3 Milliarden Euro erhöhen, wie eine Sprecherin sagte. Bislang habe die Stadt den Gesamtscha­den auf 1,1 Milliarden Euro geschätzt. Früheren Angaben zufolge lag die Schätzung bei 1,2 Milliarden Euro.

Der Gutachter, der frühere Präsident des Bundesarch­ivs, Hartmut Weber, stützte seine Untersuchu­ng auf eine repräsenta­tive Stichprobe des 30 Regalkilom­eter umfassende­n verschütte­ten Archivguts. In fünfjährig­er Arbeit ermittelte er die hochgerech­neten Kosten für Bergung, Erfassung, Konservier­ung und Restaurier­ung der Dokumente. Nicht einberechn­et seien Wertverlus­te durch Beschädigu­ngen.

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