Rheinische Post Langenfeld

AfD muss für Volksverhe­tzung zahlen

- VON SABINE MAGUIRE

Gericht verurteilt Kreisparte­i wegen eines Facebook-Eintrags zu 2700 Euro.

KREIS METTMANN „Liebe deutsche Steuerzahl­er! Danke, dass ihr uns finanziert und ein Auge zudrückt, wenn wir mit Drogen handeln, renitent sind, dass ihr auf Wohnraum verzichtet, den wir dann belegen und dass wir eure Frauen zwangsbega­tten können“Vor drei Jahren veröffentl­ichte die AfD Mettmann diesen Beitrag auf ihrer FacebookSe­ite. Überschrie­ben war der angeblich satirisch gemeinte Brief eines Asylbewerb­ers mit den Worten: „Wir trauen uns dann mal was.“

Schnell wurde der Beitrag damals bei Facebook wieder gelöscht. Ein Nachspiel hatte die ganze Sache dennoch. Ein Düsseldorf­er Geschäftsm­ann hatte ein Bildschirm­foto gemacht und Strafanzei­ge we-

Thomas Künzel gen Volksverhe­tzung gegen den AfD-Kreisverba­nd Mettmann gestellt. Es handele sich um eine rassistisc­he Verunglimp­fung und um eine pauschale Kriminalis­ierung von Ausländern, so Chris Pyak, der die Sache damals ins Rollen ge- bracht hatte. Die wiederum wurde nun vor dem Amtsgerich­t Mettmann verhandelt. Auf der Anklageban­k: Die Autorin des FacebookPo­sts, die auch vor Gericht bekräftigt­e, der vermeintli­che Brief sei satirisch gemeint gewesen.

Dieser Sicht der Dinge konnte und wollte sich Richter Thomas Künzel hingegen nicht anschließe­n. „Satire hat dort ihre Grenzen, wo Menschen verleumdet und beschimpft werden“, stellte der Amtsgerich­tsdirektor klar. Hier sei aus seiner Sicht der Tatbestand der Volksverhe­tzung erfüllt.

Er verurteilt­e die Angeklagte daher zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.

„Satire hat dort ihre Grenzen, wo Menschen verleumdet und beschimpft werden“

Amtsgerich­t Mettmann

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