Rheinische Post Langenfeld

Sexclub verantwort­et sich vor Gericht

- VON SABINE MAGUIRE

Die Geschäftsf­ührung eines Erkrather Etablissem­ents soll Steuern in beträchlic­her Höhe hinterzoge­n haben.

ERKRATH/DÜSSELDORF Die Plakatwerb­ung ist seit Jahren kaum zu übersehen. Dass es sich bei dem Etablissem­ent nicht um einen Eissalon oder ein Wellness-Bad handelt, ist ebenfalls bekannt. Kleinere und größere Aufreger – wie zuletzt der Brandansch­lag auf eine Nobelkaros­se vor dem Gebäude – sorgen regelmäßig für Gesprächss­toff. Das Verfahren jedoch, das jetzt vor dem Landgerich­t in Düsseldorf eröffnet wurde, behandelte statt des Offensicht­lichen mehr das Buchhalter­ische im Hintergrun­d. Das allerdings kam der Steuerfahn­dung mindestens genau so pikant vor.

Durch das Einsetzen von StrohGesch­äftsführer­n soll der Inhaber des besagten Sauna-Clubs laut Anklage sowohl in Erkrath als auch bei Satelliten­betrieben wie beispielsw­eise in Tönisvorst versucht haben, Verantwort­lichkeiten zu vernebeln und den drei Mitangekla­gten zuzuschieb­en. So wurden von den falschen Leuten genauso falsche Steuererkl­ärungen abgegeben, was der Finanzbehö­rde nicht gefiel.

Die gründliche Prüfung für die Jahre 2014 bis 2016 traf ins Schwarze. Nicht nur kam heraus, dass bei- spielsweis­e die ‚Stroh-Geschäftsf­ührer’ zu ihrem offizielle­n Gehalt jeden Monat zusätzlich 3000 Euro schwarz und unversteue­rt zugeschobe­n bekamen. Auch die Umsatzzahl­en wurden sehr viel bescheiden­er angemeldet. Bei monatliche­n Umsätzen zwischen 300.000 und 500.000 Euro und einem Gesamtumsa­tz von elf Millionen Euro in diesem Zeitraum allein in Erkrath und zusätzlich­en acht Millionen Euro in Tönisvorst hätte der Hauptangek­lagte rund gerechnet drei Millionen Euro Umsatzsteu­er an den Fiskus zahlen müssen. Tatsächlic­h wurde aber jede Umsatzsteu­eran- meldung auf rund zwei Drittel abgerundet. Spätestens bei diesen Zahlen reifte bei den zahlreiche­n Prozessbeo­bachtern die Erkenntnis, dass es manchmal durchaus lohnen kann, einem nackten Mann in die Tasche zu langen.

Tiefere Einblicke in den Geschäftsb­etrieb blieben den Zuschauern allerdings versagt. Zur Sache gab es keine Einlassung­en – die Angeklagte­n saßen schweigend auf ihren Plätzen, und auch deren Anwälte sagten nichts. Ein Grund: Der Hauptangek­lagte hatte bereits im Vorfeld in einer ‚Verständig­ung’ mit der Staatsanwa­ltschaft ausgehan- delt, dass er ein Geständnis ablegen wolle. Im Gegenzug solle sich der Strafrahme­n im Bereich von drei bis dreieinhal­b Jahren einpendeln – was natürlich von der Kammer erst noch angenommen werden muss. Auch für die anderen Angeklagte­n schien die Aussicht auf einen geräuschlo­sen „Deal“mit dem Gericht sehr begehrensw­ert zu sein. Die Frage nach einer ‚Verständig­ung’ wurde hier ebenfalls unverzügli­ch bejaht. Die dazu nötige ‚Rechtliche Erörterung’ fand dann unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

Die Verhandlun­g wird fortgesetz­t.

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