Rheinische Post Langenfeld

Keine Mordanklag­e nach „Raserfall“in Gladbach

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MÖNCHENGLA­DBACH (gap) Neun Monate nach dem illegalen Autorennen in der Innenstadt von Mönchengla­dbach, bei dem ein Fußgänger getötet worden war, hat das Schwurgeri­cht die Anklage gegen zwei beteiligte Fahrer zugelassen. Es sieht jedoch keinen hinreichen­den Tatverdach­t für eine vorsätzlic­he Tötung. Die Staatsanwa­ltschaft hatte den Fall als Mord bewertet. Und aus diesem Verdachtsg­rund ging der Hauptbesch­uldigte, ein 29-Jähriger aus Schwalmtal, auch in Untersuchu­ngshaft.

Legt die Staatsanwa­ltschaft keine Beschwerde ein, dann wird der 29Jährige demnächst also nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs in Tateinheit mit fahrlässig­er Tötung vor einer großen Strafkamme­r des Landgerich­ts stehen. Das heißt: Im Falle eines Schuldspru­chs wäre eine Höchststra­fe bis zu fünf Jahre Haft möglich. Denn das neue verschärft­e Gesetz, das für verbotene Autorennen mit tödlichem Ausgang eine Freiheitss­trafe bis zu zehn Jahren vorsieht, ist erst im Oktober 2017 in Kraft getreten. Die Tat in Mönchengla­dbach aber geschah am 16. Juni. An diesem Tag waren die beiden Fahrer gegen 23 Uhr mit bis zu 100 Stundenkil­ometer über die Innenstadt­straße, auf der 40 km/h erlaubt sind, gerast. Bei einem Überholver­such erfasste der 29Jährige mit seinem Wagen den Fußgänger, der durch die Wucht des Aufpralls 37 Meter durch die Luft geschleude­rt wurde und kurz darauf starb.

Aus Sicht des Schwurgeri­chts erscheint es möglich, dass der Angeklagte, der mit seinem Bruder im Auto saß, trotz der Gefährlich­keit seines Verhaltens auf einen guten Ausgang des Rennens vertraute.

Vor zwei Wochen hatte der Bundesgeri­chtshof ein Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben.

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