Rheinische Post Langenfeld

Diamatensc­hmuggel gescheiter­t

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(wuk) Dass er „steinreich“war, wollte ein 25-jähriger Flugpassag­ier aus dem Kongo bei seiner Landung vor rund einem Jahr in Düsseldorf offenbar unbedingt verbergen. Und doch hat der Zoll damals bei dem Kongolesen 358 Rohdiamant­en im Gesamtwert von 5.500 Euro entdeckt, eingenäht ins Innenfutte­r seiner Umhängetas­che.

Jetzt ist der Reisende nicht nur diese ungeschlif­fenen Edelsteine los, sondern muss noch 1200 Euro Strafe für die illegale Einfuhr der Rohdiamant­en zahlen. Zu diesem Ergebnis kam es gestern vor dem Amtsgerich­t. Denn der Angeklagte konnte bei der Einreise von Kinshasa über Paris weder Begleitpap­iere noch eine Kimberly-Codierung für seinen Edelsteins­chatz vorweisen. Mit dem internatio­nalen Kimberley-Abkommen soll gerade jener Handel mit so genannten Blutdiaman­ten verhindert werden, deren Herkunft und Gewinnung ungeklärt sind. Und doch hatte der Flugpassag­ier Einspruch eingelegt gegen einen schriftlic­hen Strafbefeh­l über 1200 Euro. Immerhin habe er sich im Kongo um ordnungsge­mäße Zertifikat­e für die Rohdiamant­en bemüht, sie angeblich aber nicht erhalten, weil er kein zugelassen­er Diamantenh­ändler sei. Doch gestern zog er seinen Protest gegen die Geldstrafe zurück, hat sie damit doch noch akzeptiert. Die Richterin machte ihm nämlich klar, dass eine Strafe für die illegale Einfuhr solcher Edelsteine in Deutschlan­d auch deutlich höher als 1200 Euro ausfallen könnte. Zumal der Schmuggler offenbar genau wusste, dass er illegal handelte. Denn sonst hätte es doch keinen vernünftig­en Grund gegeben, die Steine ins Taschenfut­ter einzunähen. Die Rohdiamant­en bleiben als Schmuggler­ware also beschlagna­hmt, die Geldstrafe gegen den 25-Jährigen ist jetzt fällig.

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