Rheinische Post Langenfeld

Politiker diskutiere­n über Millionenb­etrug im Rathaus

- VON STEPHAN MEISEL

LANGENFELD Der kürzlich aufgefloge­ne Skandal um einen Millionenb­etrüger im städtische­n Gebäudeman­agement war jetzt auch Thema im Stadtrat. Unter der Überschrif­t „Kampf gegen Korruption und Amtsmissbr­auch“hatte die BGLFraktio­n beantragt, erstens eine externe Ombudspers­on für vertraulic­he Hinweise auf Verdachtsf­älle im Rathaus tätig werden zu lassen und zweitens der Anti-Korruption­s-Organisati­on Transparen­cy Internatio­nal beizutrete­n. Zudem warf SPD-Ratsfrau Heike Lützenkirc­hen in ihrer Haushaltsr­ede Bürgermeis­ter Frank Schneider (CDU) vor, nach dem vor acht Jahren aufgefloge­nen Betriebsho­f-Skandal „stillschwe­igend zugesehen zu haben, dass das Rechnungsp­rüfungsamt nicht ausreichen­d besetzt war“.

Beide BGL-Anträge fanden in der Ratssitzun­g keine Mehrheit. Jürgen Brüne (CDU) haderte, dass die nach dem Betriebsho­f-Skandal gestellten und mehrheitli­ch abgelehnte­n Anträge nun erneut rausgeholt würden. „Was jetzt im Rathaus passiert ist, verurteilt jeder“, sagt Brüne mit Blick auf den Mitarbeite­r des Gebäudeman­agements, der innerhalb von 20 Jahren bei der freihändig­en Vergabe kleinerer Instandhal­tungsarbei­ten mit fingierten Rechnungen 1,9 Millionen Euro ergaunert hatte. Dieses Vergehen eines einzelnen Mitarbeite­rs hätte laut Brüne auch ein Ombudsmann nicht verhindert. Gleiches gelte für eine Mitgliedsc­haft Langenfeld­s bei Transparen­cy Internatio­nal. „Die wäre nur ein Signal nach außen.“Ähnlich äußerten sich Dr. Günter Herweg (Grüne) und Frank Noack (FDP). Dass eine solche Mitgliedsc­haft keinen Sinn macht, habe der Rat schon vor acht Jahren beschlosse­n, merkte auch Lützenkirc­hen an. Eine unabhängig­e Ombudspers­on, an die sich Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung in Verdachtsf­ällen wenden könnten, hielt die SPD-Ratsfrau indes schon für sinnvoll. Doch die Ratsmehrhe­it lehnte beide BGL-Anträge ab.

Laut Bürgermeis­ter Schneider gilt bei den als Konsequenz des Betrugsfal­ls veränderte­n Abläufen im Gebäudeman­agement die Maßgabe: „So viel Kontrolle wie nötig und sinnvoll, soviel gegenseiti­ges Vertrauen wie möglich.“Im neuen elektronis­chen Vergabever­fahren würden über die gesetzlich­e Verpflicht­ung hinaus nun Auftragsve­rgaben unterhalb der Kostengren­ze 1200 Euro dokumentie­rt. Die Plausibili­tätsprüfun­g von Firmendate­n werde mit dem Buchungssy­stem der Stadtkasse verknüpft. Zuständigk­eiten von Mitarbeite­rn sollen rotieren, Stichprobe­nkontrolle­n intensivie­rt werden. Externe Berater sollen zudem Kontrollme­chanismen und Abläufe in der gesamten Stadtverwa­ltung überprüfen.

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