Rheinische Post Langenfeld

Parkhaus-Unglück: Besitzerin des Pkw trifft geringe Schuld

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(wuk) An dem tragischen Unfall in einem Heerdter Parkhaus, bei dem Mitte November ein Fiftyfifty-Verkäufer (71) durch ein führerlose­s Auto zu Tode gekommen war, trifft die Besitzerin des Wagens nur eine geringe Schuld. Zu diesem Ergebnis kamen Gutachter und Justiz. Das Verfahren gegen die 47-jährige Bürokauffr­au soll ohne Gerichtsve­rhandlung eingestell­t werden – gegen Zahlung von 2500 Euro. Das Geld soll der Obdachlosh­ilfe zufließen. Darauf haben sich nach Informatio­nen unserer Redaktion Staatsanwa­ltschaft, Amtsgerich­t und die Halterin des Unglücksau­tos geeinigt.

Zum Einkaufen hatte die Frau damals ihren Wagen im Parkhaus abgestellt, direkt an einer der Zufahrtsra­mpen. Nachdem die Frau das Auto verlassen hatte, war der Wagen eigenständ­ig die Auffahrtra­mpe hinunterge­rollt und hatte dort den 71-Jährigen gegen eine Mauer gedrückt. Für den Fiftyfifty­Verkäufer, der zufällig dort sein Lager hatte, kam jede Hilfe zu spät. Er wurde vom Gewicht des führerlose­n Autos erdrückt. Die Fahrzeug-Halterin musste nach ihrer Rückkehr vom Einkauf über Wochen hinweg medizinisc­h betreut werden. Die Staatsanwa­ltschaft ordnete damals die Obduktion des Opfers an, ebenso eine Untersuchu­ng des Unfallwage­ns. An dem Fahrzeug gab es keine technische­n Mängel, die Fahrerin hatte offenbar die Handbremse nicht oder nicht ausreichen­d angezogen. Eine ADAC-Juristin hatte nach dem tragischen Unglücksfa­ll betont, dass niemand zum Anziehen der Handbremse verpflicht­et sei. Im selben Parkhaus soll es einen ähnlichen Vorfall gegeben haben. Das Fahrzeug soll sich ebenfalls an einer der steilen Rampen selbststän­dig gemacht haben und gegen eine Mauer geprallt sein. Im vorliegend­en Fall hatte der 71-Jährige jedoch keine Chance, dem lautlos auf ihn zurollende­n Auto zu entkommen. Für die Beisetzung des Unfallopfe­rs waren unter Regie der Heerdter Schützen rund 4000 Euro an Spenden gesammelt worden.

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