Rheinische Post Langenfeld

MyTaxi darf wieder Rabatte gewähren

- VON MAXIMILIAN KRONE

KARLSRUHE Das Unternehme­n MyTaxi darf bald wieder mit Rabattguts­cheinen für Taxifahrte­n werben. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hob ein Urteil des Oberlandes­gerichts Frankfurt auf, das die Aktion des Hamburger Unternehme­ns untersagt hatte. Die Richter in Karlsruhe sahen keinen Verstoß von MyTaxi gegen die Tarifpflic­ht, weil die Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhalten würden und das Unternehme­n selbst kein Taxibetrei­ber sei. Bei der Rabattakti­on bezahlten Kunden nur den halben Fahrpreis, den Rest zahlte MyTaxi, das zu Daimler gehört. Das Gericht argumentie­rte zudem, dass durch die Aktion keine Verdrängun­g von Konkurrent­en drohe, da das Angebot bislang zeitlich beschränkt war und nur in wenigen Städten galt.

Die Genossensc­haft Taxi Deutschlan­d, der Zusammensc­hluss klassische­r Taxizentra­len, wies diese Argumentat­ion zurück. In den großen Städten, also genau dort, wo MyTaxi Rabatte bald wieder anbieten dürfe, seien auch die klassische­n Taxi-Unternehme­r tätig, die mit den günstigen Preisen aber nicht mithalten könnten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Taxiuntern­ehmer auch Rabatte gewähren, weil sie es wirtschaft­lich schlicht nicht können“, sagte ein Sprecher der Genossensc­haft unserer Redaktion. Entspreche­nd ent- täuscht habe man auf das Urteil reagiert. „Das ist ein harter Brocken. Wir werden nun sehen, wie sich die Situation entwickelt“, sagte der Sprecher.

MyTaxi reagierte natürlich erleichter­t auf das Urteil. „Es ging nicht nur um MyTaxi-Gutscheine, sondern um die Zukunftsfä­higkeit einer Branche“, sagte Deutschlan­dChef Alexander Mönch. Viele Gäste seien vor der Aktion lange nicht mehr mit dem Taxi gefahren – im Ergebnis werde das Taxi wieder häufiger genutzt.

Es wird erwartet, dass nach dem Urteil nun auch andere Anbieter, wie die Taxisparte von Uber, versuchen werden, mit Rabatten Kunden zu locken.

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