Amok-Opfer von Münster werden entschädigt
MÜNSTER/DÜSSELDORF (rky) Die Opfer der Amokfahrt in Münster können nun doch Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten. Das hat die NRW-Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz in Düsseldorf bestätigt. Dafür wird eine Härtefallklausel angewendet, weil in dem Gesetz Opfer von Angriffen durch ein Kraftfahrzeug wegen der schwierigen Abgrenzung zu Verkehrsunfällen von einer Entschädigung ausgenommen sind.
Auchter-Mainz berichtete, man habe rund 50 Betroffene der Amokfahrt von Samstag aufgelistet. Dabei handele es sich um Angehörige der beiden Getöteten, um Verletzte und Traumatisierte, so die Ex-Generalstaatsanwältin, die bereits am Tat- tag in Münster war und Gespräche mit Polizei, Betroffenen und Opferschützern geführt hatte. „Diese Unterstützung hat uns geholfen“, sagte Wolfgang Feldmann vom „Weissen Ring“Münster.
Als Ansprechpartner für Opfer des Amoklaufes in Münster haben sich nach Aussage von NRW-Justiminister Peter Biesenbach (CDU) auch zwei Angehörige von Toten des Germanwings-Absturzes 2015 gemeldet. Sie wollten zeigen, dass es nach einer so schrecklichen Tat einen Weg zurück ins Leben geben könne. Der Täter von Münster beging nach der Amokfahrt Selbstmord, der CoPilot von Germanwings riss 149 Menschen mit sich in den Tod.