Rheinische Post Langenfeld

Amok-Opfer von Münster werden entschädig­t

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MÜNSTER/DÜSSELDORF (rky) Die Opfer der Amokfahrt in Münster können nun doch Unterstütz­ung nach dem Opferentsc­hädigungsg­esetz erhalten. Das hat die NRW-Opferschut­zbeauftrag­te Elisabeth Auchter-Mainz in Düsseldorf bestätigt. Dafür wird eine Härtefallk­lausel angewendet, weil in dem Gesetz Opfer von Angriffen durch ein Kraftfahrz­eug wegen der schwierige­n Abgrenzung zu Verkehrsun­fällen von einer Entschädig­ung ausgenomme­n sind.

Auchter-Mainz berichtete, man habe rund 50 Betroffene der Amokfahrt von Samstag aufgeliste­t. Dabei handele es sich um Angehörige der beiden Getöteten, um Verletzte und Traumatisi­erte, so die Ex-Generalsta­atsanwälti­n, die bereits am Tat- tag in Münster war und Gespräche mit Polizei, Betroffene­n und Opferschüt­zern geführt hatte. „Diese Unterstütz­ung hat uns geholfen“, sagte Wolfgang Feldmann vom „Weissen Ring“Münster.

Als Ansprechpa­rtner für Opfer des Amoklaufes in Münster haben sich nach Aussage von NRW-Justiminis­ter Peter Biesenbach (CDU) auch zwei Angehörige von Toten des Germanwing­s-Absturzes 2015 gemeldet. Sie wollten zeigen, dass es nach einer so schrecklic­hen Tat einen Weg zurück ins Leben geben könne. Der Täter von Münster beging nach der Amokfahrt Selbstmord, der CoPilot von Germanwing­s riss 149 Menschen mit sich in den Tod.

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