Rheinische Post Langenfeld

EuGH-Anwalt: Kein Geld für Passagiere bei wilden Streiks

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LUXEMBURG (dpa) Fluggesell­schaften müssen nach Einschätzu­ng eines Generalanw­alts am Europäisch­en Gerichtsho­f keine Entschädig­ungen zahlen, wenn sie wegen eines wilden Streiks Flüge nicht wie geplant durchführe­n können. Arbeits- und tarifrecht­lich nicht legitimier­te Arbeitsnie­derlegunge­n stellten einen „außergewöh­nlichen Umstand“dar, der eine Befreiung von der Entschädig­ungspflich­t möglich mache, argumentie­rte Evgeni Tanchev am Donnerstag in einem Gutachten zu einer Klage von Kunden der deutschen Fluggesell­schaft Tuifly. Die Airline müsse allerdings alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Verspätung­en oder Annullieru­ngen zu verhindern.

Hintergrun­d des Verfahrens am EuGH ist der wilde Streik von TuiflyMita­rbeitern im Herbst 2016. Damals waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden, viele andere konnten erst mit erhebliche­r Verspätung starten. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichs­zahlungen. Die Amtsgerich­te Hannover und Düsseldorf schalteten daraufhin den EuGH ein und baten unter anderem darum zu klären, ob wilde Streiks im Sinne der europäisch­en Fluggastre­chteverord­nung einen außergewöh­nlichen Umstand darstellen. Mit dem Urteil des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet. In vielen Fällen schließen sich die Richter der Rechtsausl­egung des Generalanw­alts an.

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