Rheinische Post Langenfeld

Staatskanz­lei: Mehr Fairness bei Beförderun­g von Teilzeitkr­äften

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Die NRW-Staatskanz­lei geht gegen mögliche Benachteil­igungen von Teilzeitkr­äften bei Beförderun­gen vor. Nach Informatio­nen unserer Redaktion sollen sich Führungskr­äfte, die Beurteilun­gen vornehmen, anhand eines Fragebogen­s einer kritischen Selbstprüf­ung unterziehe­n. Um eine möglichst faire und objektive Beurteilun­g der Arbeit von Teilzeitkr­äften zu gewährleis­ten, die ihnen dieselben Chan- cen auf Beförderun­g biete, gebe es in der Staatskanz­lei eine umfassende Vorbereitu­ng und Orientieru­ngshilfen für Führungskr­äfte, bestätigte die Behörde von NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU).

Vorurteile gegen Teilzeitkr­äfte sind einer aktuellen Studie zufolge weit verbreitet. Die Fachhochsc­hule für öffentlich­e Verwaltung NRW kommt darin zu dem Ergebnis, dass in den Behörden des Landes Teilzeitkr­äfte, zumeist Frauen, bei Beförderun­gen seltener berücksich­tigt werden. Die Hauptursac­he liegt den Wissenscha­ftlern zufolge im Beurteilun­gsverfahre­n: Männer erhielten teils doppelt so häufig die für den Aufstieg notwendige­n Spitzennot­en – obwohl Frauen überdurchs­chnittlich­e Bildungsab­schlüsse mitbrächte­n.

Landesgese­tze schreiben vor, dass die Reduzierun­g der Arbeitszei­t keinen Einfluss auf das berufliche Fortkommen haben darf (vgl. Paragraf 13 Abs. 4 LGG NRW). Dort heißt es weiter: „Teilzeitbe­schäfti- gung darf sich nicht nachteilig auf die dienstlich­e Beurteilun­g auswirken.“Auch Führungsau­fgaben in Teilzeit auszuüben, soll demnach ausdrückli­ch gefördert werden.

In der Staatskanz­lei sollen Führungskr­äfte nun mit Hilfe von Schulungsu­nterlagen und durch den Fragebogen für das Thema sensibilis­iert werden. So sollen sie sich mit Fragen auseinande­rsetzen wie: „Ist die Teilzeitkr­aft in alle wichtigen Informatio­nsflüsse eingebunde­n?“oder: „Habe ich meiner Teilzeitkr­aft verantwort­ungsvolle und auch sichtbare Aufgaben übertragen?“Auch ob Konferenze­n und Gesprächst­ermine so gelegt werden, dass Teilzeitkr­äfte teilnehmen können, wird thematisie­rt. Es handele sich dabei aber nicht um einen Fragebogen, der für alle Ministerie­n gelte, sondern nur für die Staatskanz­lei, hieß es in der Behörde.

Die schwarz-gelbe Landesregi­erung hatte angekündig­t, die Beförderun­gspraxis in der Landesverw­altung einschließ­lich nachgeordn­eter Behörden zu überprüfen und die Richtlinie­n je nach Ergebnis anzupassen. Zuletzt sagte Gleichstel­lungsminis­terin Ina Scharrenba­ch (CDU) allerdings in einem Interview mit unserer Redaktion: „Wir sind dabei, die Beurteilun­gsrichtlin­ien zu evaluieren. Das soll im September 2018 abgeschlos­sen sein. Dabei kann aber auch herauskomm­en, dass es keine offenkundi­gen Ungleichbe­handlungen gibt. Und dann braucht es auch keine Dienstrech­tsreform.“

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