Datenschutz: Vereine kämpfen sich durch § §
Die neue EU-Grundverordnung vereinheitlicht Regeln zur Speicherung persönlicher Daten.
LANGENFELD/MONHEIM Es gab schon einfachere Zeiten für Sportvereine: Das Werben um neue Mitglieder gestaltet sich angesichts der Konkurrenz durch Fitness-Studios und schwächere Ortsgebundenheit oft schwierig. Und aktuell müssen sich die Verantwortlichen der Clubs einer weiteren Aufgabe stellen – denn am 25. Mai wird die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) wirksam. Und was den Schutz persönlicher Bürgerdaten flächendeckend verbessern soll, ist mitunter mit einem größeren Arbeitsaufwand verbunden – und könnte sich auf das Vereinsleben direkt auswirken.
„Früher konnte man auch mal eine Liste mit Telefonnummern rausgeben, wenn man innerhalb eines Vereins ein Fest organisiert hat“, erklärt etwa Holger Weiss, Vorsitzender des Haaner Turnvereins. Künftig müsse man erst bei allen Beteiligten das Einverständnis einholen.
Die Informationspflichten der Vereine werden nach Angaben der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei umfangreicher sein. Das Land informiert derzeit auf ihrem „Engagementportal“im Internet über zentrale Aspekte der EU-Verordnung. Als klassische Beispiele für personenbezogene Daten gelten Name, Anschrift, Geburtsdaten, Mitgliedschaft im Verein und Platzierungen in Wettkämpfen. Über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie ihre Rechte seien die Betroffenen zu informieren, wird die NRW-Datenschutzbeauftragte Helga Block auf der Internetseite zitiert. Das bedeutet: Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Einzelnen geht gar nichts, andernfalls drohen Sanktionen. Gut aufgestellt sieht sich die Hildener Allge-