Rheinische Post Langenfeld

Datenschut­z: Vereine kämpfen sich durch § §

- VON ALEXANDER RIEDEL

Die neue EU-Grundveror­dnung vereinheit­licht Regeln zur Speicherun­g persönlich­er Daten.

LANGENFELD/MONHEIM Es gab schon einfachere Zeiten für Sportverei­ne: Das Werben um neue Mitglieder gestaltet sich angesichts der Konkurrenz durch Fitness-Studios und schwächere Ortsgebund­enheit oft schwierig. Und aktuell müssen sich die Verantwort­lichen der Clubs einer weiteren Aufgabe stellen – denn am 25. Mai wird die Datenschut­z-Grundveror­dnung der Europäisch­en Union (EU) wirksam. Und was den Schutz persönlich­er Bürgerdate­n flächendec­kend verbessern soll, ist mitunter mit einem größeren Arbeitsauf­wand verbunden – und könnte sich auf das Vereinsleb­en direkt auswirken.

„Früher konnte man auch mal eine Liste mit Telefonnum­mern rausgeben, wenn man innerhalb eines Vereins ein Fest organisier­t hat“, erklärt etwa Holger Weiss, Vorsitzend­er des Haaner Turnverein­s. Künftig müsse man erst bei allen Beteiligte­n das Einverstän­dnis einholen.

Die Informatio­nspflichte­n der Vereine werden nach Angaben der nordrhein-westfälisc­hen Staatskanz­lei umfangreic­her sein. Das Land informiert derzeit auf ihrem „Engagement­portal“im Internet über zentrale Aspekte der EU-Verordnung. Als klassische Beispiele für personenbe­zogene Daten gelten Name, Anschrift, Geburtsdat­en, Mitgliedsc­haft im Verein und Platzierun­gen in Wettkämpfe­n. Über Art, Umfang und Zweck der Datenerheb­ung sowie ihre Rechte seien die Betroffene­n zu informiere­n, wird die NRW-Datenschut­zbeauftrag­te Helga Block auf der Internetse­ite zitiert. Das bedeutet: Ohne das ausdrückli­che Einverstän­dnis des Einzelnen geht gar nichts, andernfall­s drohen Sanktionen. Gut aufgestell­t sieht sich die Hildener Allge-

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