Rheinische Post Langenfeld

Juristin informiert über Fallstrick­e von Eheverträg­en

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MONHEIM (reim) Über die Fallstrick­e der Zugewinnge­meinschaft und von Eheverträg­en hielt jetzt die Juristin Ingeborg Heinze einen Vortrag beim Monheimer KKV (Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung). Als Einstieg erläuterte sie die fehlenden Rechte der Frau bis zum Jahr 1900. „Bis dahin stand die Frau unter der Vormundsch­aft des Mannes. Mit der Einführung des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es gab es zwar auch für Frauen das Recht, Verträge abzuschlie­ßen, doch dieses Recht verloren sie mit der Heirat.“Daher drängten Eltern auf den Abschluss eines Gütertrenn­ungsvertra­ges vor der Ehe. Die Ju- ristin Elisabeth Selbert - eine der vier „Mütter des Grundgeset­zes“- erreichte nach dem Zweiten Weltkrieg mithilfe einer Postkarten­aktion an die Politiker, dass für Frauen gleiche Rechte im Grundgeset­z festgeschr­ieben wurden. In der Folge musste das Parlament das neue Familienre­cht einführen. Es wurde unter anderem der gesetzlich­e Güterstand der Zugewinnge­meinschaft neu eingeführt.

Am Schluss ihres Vortrags wiederholt­eIngeborg Heinze zwei Merksätze, die allgemein gültig seien: „Gütertrenn­ung: Nein Danke!“und „Geld nur gegen Grundbuch!“Die Referentin empfiehlt, bei allen dies- bezügliche­n Fragen den Rat eines Fachanwalt­es für das Familienre­cht einzuholen.

In seinem Schlusswor­t dankte der KKV-Vorsitzend­e Herbert Süß der Juristin für deren umfassende­n Vortrag, der die Besonderhe­iten dieses anspruchsv­ollen Themas deutlich gemacht hatte

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