Juristin informiert über Fallstricke von Eheverträgen
MONHEIM (reim) Über die Fallstricke der Zugewinngemeinschaft und von Eheverträgen hielt jetzt die Juristin Ingeborg Heinze einen Vortrag beim Monheimer KKV (Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung). Als Einstieg erläuterte sie die fehlenden Rechte der Frau bis zum Jahr 1900. „Bis dahin stand die Frau unter der Vormundschaft des Mannes. Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches gab es zwar auch für Frauen das Recht, Verträge abzuschließen, doch dieses Recht verloren sie mit der Heirat.“Daher drängten Eltern auf den Abschluss eines Gütertrennungsvertrages vor der Ehe. Die Ju- ristin Elisabeth Selbert - eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“- erreichte nach dem Zweiten Weltkrieg mithilfe einer Postkartenaktion an die Politiker, dass für Frauen gleiche Rechte im Grundgesetz festgeschrieben wurden. In der Folge musste das Parlament das neue Familienrecht einführen. Es wurde unter anderem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft neu eingeführt.
Am Schluss ihres Vortrags wiederholteIngeborg Heinze zwei Merksätze, die allgemein gültig seien: „Gütertrennung: Nein Danke!“und „Geld nur gegen Grundbuch!“Die Referentin empfiehlt, bei allen dies- bezüglichen Fragen den Rat eines Fachanwaltes für das Familienrecht einzuholen.
In seinem Schlusswort dankte der KKV-Vorsitzende Herbert Süß der Juristin für deren umfassenden Vortrag, der die Besonderheiten dieses anspruchsvollen Themas deutlich gemacht hatte