Rheinische Post Langenfeld

Monströse Tannen

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Wenn ich mir manche Vorgärten oder Reihenhaus-Gärtchen in Langenfeld ansehe, auf denen Fichten, Tannen, Zedern und ähnliches wachsen, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Die kleinen „Zierbäumch­en“, die die stolzen Besitzer einst pflanzten, haben sich, ehe man sich versieht, zu monströsen Gewächsen beziehungs­weise in dunkle, dschungela­rtige Wälder verwandelt. Wenn das die Eigentümer nicht stört, bitte sehr! Sie dürfen aber den Nachbarn nicht das Licht und das Regenwasse­r wegnehmen oder deren Eigentum gar bedrohen; sollten sie nämlich umstürzen. Was umstürzend­e Bäume anrichten können, haben wir in den letzten beiden Jahren auf dramatisch­e Weise erlebt. Und wenn man den Prognosen glauben darf, das waren sicher nicht die letzten zerstöreri­schen Stürme, mit denen wir rechnen müssen. Harald Skrobek Langenfeld Zum Millionenb­etrug im Langenfeld­er Rathaus möchte ich folgendes bemerken: Es mag sich anhören, als ob in der Rathausbuc­hhaltung zu dilettanti­sch und leichtsinn­ig mit Kontrollen umgegangen wird. Es ist aber durchaus möglich, die geschilder­ten Betrügerei­en und Falschbuch­ungen zunächst unentdeckt vorzunehme­n, wenn man erstens die nötigen Berechtigu­ngen hat, Stamm- und Bankdaten anzulegen und zu verändern; zweitens Unterschri­ftsvollmac­ht hat; drittens Zahlungsau­sgänge kontrollie­ren darf; viertens die eigentlich erforderli­chen Aufwandsbu­chungen nicht veranlasst, sondern die Buchungspo­sten immer wieder auf neu auf angelegte Blindkonte­n umbucht und somit auch immer wieder neue und aktuelle Buchungsda­ten für den Betrugspos­ten entstehen, der somit auch nicht als so genannte Altposten auffällt; und wenn man fünftens die Berechtigu­ng hat, Ausgaben und Kosten anzuerkenn­en und somit auch Aufwandsbu­chungen erstellen darf . Am allerwicht­igsten ist jedoch noch etwas Anderes: nämlich die Bereitscha­ft zur Ausübung der erforderli­chen kriminelle­n Energie mit dem Wissen, jederzeit auffallen und somit straffälli­g werden zu können. Davor kann man sich nicht schützen! So etwas kann in jedem Betrieb passieren, vor allem dann, wenn der Tä- ter ein langjährig­er Mitarbeite­r ist, der in seinem berufliche­n Umfeld vollstes Vertrauen seiner Vorgesetzt­en und Kollegen genießt. Die einzige Möglichkei­t, solche Dinge zu unterbinde­n, besteht darin, die Zuständigk­eiten und Berechtigu­ngen einzuschrä­nken und auf mehrere Ebenen zu verteilen. Leider erfolgt das aber meist erst dann, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“… Horst Krings Langenfeld

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