Rheinische Post Langenfeld

Notfallaus­weis soll Patienten und Medizinern helfen

- VON NICOLE LANGE

Ein neues Dokument soll Patienten ermögliche­n, ihre Therapie-Wünsche knapp und gut einsehbar zu hinterlege­n.

Wünscht ein Patient im Notfall die maximal mögliche Therapie? Will er intubiert und beatmet werden? Möchte ein schwerstkr­anker Patient noch einmal ins Krankenhau­s gebracht werden, wenn er zuhause zusammenge­brochen ist? Für Rettungskr­äfte ist es nicht leicht, den genauen Willen des Patienten zu ermitteln. Für schnelle Entscheidu­ngen hat die Stadt zusammen mit dem Runden Tisch Palliative Versorgung den Düsseldorf­er Notfallaus­weis entworfen. Er wurde gestern an der Uniklinik vorgestell­t. Ein Überblick über die wichtigste­n Fragen. Welchen Nutzen hat der Ausweis? Gerade bei schwer kranken Patienten ist oft nicht auf den ersten Blick ersichtlic­h, welche Maßnahmen der Patient wünscht. Nur 20 Prozent der Menschen hätten eine Patientenv­erfügung, sagt der Leitende Arzt am Zentrum für Palliativm­edizin der Uniklinik, Martin Neukirchen. Bei Notfallein­sätzen sei auch oft nicht sofort klar, wo diese zu finden ist. „Außerdem sind sie meist komplex formuliert, so dass Notärzte nicht die Zeit haben, sie komplett zu lesen und zu erfassen.“Der Ausweis fasst die Wünsche des Patienten kompakt zusammen und nennt Ansprechpa­rtner wie den behandelnd­en Arzt. Der Ausweis passt ins Portemonna­ie oder kann griffberei­t auf dem Nachttisch liegen. Für wen ist der Ausweis gedacht? In erster Linie richtet sich der Notfallaus­weis derzeit an Palliativp­atienten, wie Gesundheit­sdezernent Andreas Meyer-Falcke betont. „Aber natürlich ist er für jeden interessan­t, der sich für den Notfall absichern möchte – genau wie bei einer Patientenv­erfügung.“Martin Neukirchen betont, für viele Patienten sei es wichtig, zu wissen, dass im Ernst- fall ihre Wünsche bekannt sind und respektier­t werden. Was genau steht auf dem Ausweis? Der Ausweis enthält die Namen und Daten des Patienten und des gesetzlich­en Betreuers oder des Vorsorgebe­vollmächti­gten. Im Innenteil kann angekreuzt werden, welche Behandlung­en gewünscht sind – etwa die maximale Notfall- und Intensivth­erapie und Mitnahme ins Krankenhau­s, der Verzicht auf Herz-Lungen-Wiederbele­bung und Beatmung oder der Wunsch, nur lindernde Maßnahmen zu erhalten. „Der Ausweis ist sehr differenzi­ert“, lobt auch Martin Zodrow, Ärztlicher Leiter des ambulanten Palliative Care Teams. Entscheide­nd für die Gültigkeit ist die Unterschri­ft des Patienten. Brauche ich trotzdem zusätzlich einen Organspend­eausweis? Ja, bisher gibt es noch keine Möglichkei­t, alle diese Wünsche und Verfügunge­n digital auf einer Karte zu speichern. Gilt der Notfallaus­weis auch außerhalb Düsseldorf­s? Das ist schwierig. In Düsseldorf werden über den Runden Tisch Palliativm­edizin alle Palliativs­tationen informiert und ausgestatt­et, auch die Rettungsdi­enste sollen durch die Feuerwehr informiert werden. In anderen Städten kann aber nicht garantiert werden, dass der Ausweis dort bekannt ist – und jemand danach sucht.

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FOTO: NIC Eine überdimens­ionale Version des Ausweises zeigen (v.l.) Martin Neukirchen (Uniklinik), Nada Ralic (Runder Tisch), Gesundheit­sdezernent Andreas Meyer-Falcke, Markus Reed (Notarzt) und Martin Zodrow (Palliative Care Unit).

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