Rheinische Post Langenfeld

20.000 Euro abgezweigt: Gericht verurteilt Anwältin

- VON SABINE SCHMITT

Angeklagte bestreitet Vorwürfe zunächst, gesteht dann aber doch. Das Urteil: Ein Jahr auf Bewährung.

LANGENFELD Im Prozess kamen der Angeklagte­n immer wieder die Tränen. „Ich hatte keine Bereicheru­ngsabsicht­en. Ich arbeite jeden Tag sehr hart“, sagte die 50-Jährige. Ihr Beruf: Anwältin. Laut Anklagesch­rift wurde ihr gestern vor dem Langenfeld­er Amtsgerich­t vorgeworfe­n: Betrug wegen zwei nicht zurückgeza­hlter Darlehen in Höhe von je 2000 Euro und die Veruntreuu­ng von etwa 20.000 Euro, die sie als Anwältin für Mandanten treuhänder­isch verwaltet hatte.

Sie sei damals nicht in einer schwierige­n, aber in einer finanziell angespannt­en Lage gewesen, sagte die Angeklagte. Eine Zeugin berichtete, sie habe für die Angeklagte Kontakt zu einem Bauunterne­hmer hergestell­t. Der habe der Anwältin dann zweimal 2000 Euro geliehen, das Geld sei in bar übergeben worden. Die Zeugin sei daraufhin einmal im Mai und einmal im August 2015 bei der Bank gewesen und habe für die Anwältin Geld eingezahlt. Es sei in die private Hausfinanz­ierung geflossen. Die Angeklagte soll bei der Zahlung der Raten in Verzug gewesen sein.

Die Angeklagte, die eine Zahlung quittierte, bestritt zunächst immer wieder, dass sie auch ein zweites Mal vom Bauunterne­hmer Geld bekommen habe. „Warum hätte ich den Erhalt des Geldes einmal quittieren sollen und einmal nicht?“, fragte sie.

Während der Verhandlun­g gab es mehrere Unterbrech­ungen. Richter, Staatsanwa­lt und Strafverte­idiger zogen sich zu Gesprächen zurück. Für den Fall, dass die Angeklagte weitgehend gesteht, einigten sie sich vorab in einer gerichtlic­hen Verständig­ung auf einen möglichen Strafrahme­n – eine Freiheitss­trafe zwischen 12 und 15 Monaten.

Auch wenn ein Geständnis der Angeklagte­n sichtlich schwer fiel – sie schüttelte bei dem Vorwurf bis zuletzt immer wieder mit dem Kopf – ging sie über ihren Anwalt schließlic­h darauf ein und zeigte sich geständig.

Für die Angeklagte stand auch beruflich etwas auf dem Spiel. Je nach Strafmaß können Anwälte auch ihre Zulassung verlieren.

Auf die Frage des Richters, ob sie sich vorstellen könnte, beruflich auch etwas anderes zu machen, hatte die Angeklagte erklärt: „Nein. Ich liebe meinen Beruf, mache ihn mit Herzblut.“Tätig sei sie vor allem im Sozialrech­t – einem Bereich in dem es keine hohen Honorare gebe, dafür habe sie aber viele Mandanten.

Um einen ihrer Mandanten ging es auch bei den rund 20.000 Euro. Eine Krankenkas­se hatte auf das Konto der Anwältin insgesamt mehr als 200.000 Euro zum behinderte­ngerechten Umbau des Hauses eines Mandanten überwiesen. Davon bezahlte die Anwältin unter anderem Handwerker­rechnungen, behielt aber auch 20.000 Euro ein. Auch wenn sie das Geld inzwischen ausbezahlt hat, wurde sie dafür jetzt bestraft.

Das Strafmaß am Ende der Verhandlun­g lautete: Ein Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung. Begründung des Richters: Die Angeklagte sei da-

Die angeklagte Anwältin mals persönlich in einer schwierige­n Lage und überforder­t gewesen. Es sei ein Unterschie­d, ob jemand so etwas tut, um in Wohlstand zu leben oder um Lücken zu stopfen. Es sei davon auszugehen, dass das nicht noch mal vorkommt. Die Verhältnis­se seien inzwischen geordnet.

„Nein. Ich liebe meinen Beruf, mache

ihn mit Herzblut“

Auf die Frage, ob sie sich auch einen anderen Job vorstellen könne

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