Maike Kohl-Richter geht vor Gericht leer aus
KÖLN (dpa) Die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat keinen Anspruch auf eine von diesem erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied gestern das Oberlandesgericht Köln. Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, sagte Richterin Margarete Reske. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben. Alleinerbin Maike KohlRichter (54) kündigte an, in Revision zu gehen. „Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden den Bundesgerichtshof anrufen“, teilte ihr Anwalt Thomas Hermes mit.
Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch von Heribert Schwan, „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren. Das Oberlandesgericht fand deutliche Worte für das Verhalten Schwans. Fast zwei Stunden lang listete Richterin Reske „Fehlzitate“, „Kontext-Verfälschungen“und „grobe Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht“auf. So seien Äußerungen Kohls aus dem Zusammenhang gerissen und verfälscht worden. Zudem hätte Kohls ehemaliger Ghostwriter Schwan die Zitate aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht nicht veröffentlichen dürfen.