Sicher und gesund bei der Arbeit
Ob Ersthelferausbildung oder Gefährdungsbeurteilung – Arbeitgeber und Führungskräfte sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Zahlreiche Gesetze und Vorschriften bestimmen die Pflichten der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei das Arbeitsschutzgesetz. „Es enthält mit der Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes“, betont Frank Bell von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen bei der Arbeit zu ermitteln, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und dies zu dokumentieren. „Das gilt zum Beispiel für Gefährdungen durch Gefahrstoffe oder spezielle physikalische Einwirkungen durch Lärm oder Strahlung, aber auch für psychische Belastungen bei der Arbeit“, erklärt der Experte für betriebliche Prävention.
Die DGUV Vorschrift 1 sieht darüber hinaus die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten durch den Arbeitgeber vor. Sie sind ehrenamtliche Ansprechpersonen für die Beschäftigten in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Weiterhin enthält die Vorschrift auch die Pflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte als Ersthelfer ausbilden zu lassen. Je nach Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld muss in allen betrieblichen Bereichen eine vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern zur Verfügung stehen. „Die Grundausbildung versetzt Ersthelfer in die Lage, bei allen im Betrieb vorkommenden Verletzungen die notwendigen vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen“, erläutert Sonja Palme, Leiterin der Geschäftsstelle des Fachbereichs Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallver- (bü) Gehaltsanpassung Eine Betriebsvereinbarung kann Grundzüge der AT-Bezahlung (außertariflichen Bezahlung) enthalten, nach denen grundsätzlich die Bruttovergütung von AT-Mitarbeitern „angemessen über dem Tarifgehalt der Endstufe der höchsten Tarifgruppe des ansonsten anzuwendenden Tarifvertrages liegen soll“. Um den Status eines außertariflichen Angestellten (AT-Angestellten) zu bewahren, hat dieser einen Anspruch auf Gehaltsanpassung, wenn eine Gehaltserhöhung erforderlich ist, um bei einer Erhöhung der Tarifgehälter den Mindestabstand zum höchsten Tarifgehalt und damit den Status zu wahren. Andernfalls gibt es einen Widerspruch zwischen dem, was mit der Position und dem Aufgabenbereich als AT-Angestellter einschließlich der Bezahlung oberhalb der höchsten Tarifgruppe erklärtermaßen gewollt und vereinbart wurde, und dem, was sich auf Grund der weiteren Tarifentwicklung inzwischen ergeben hat. (ArG Köln, 11 Ca 3810/14) Nachtzuschlag Im Gegensatz zur Sonntags- und Feiertagsarbeit, für die Verdienstzuschläge allenfalls nach Tarif- oder Einzelarbeitsverträgen vorgesehen sind, ist der Bereich der Zuschläge für Nachtarbeit ge- sicherung DGUV. Das Spektrum reicht von kleinen Unfällen über größere Notfälle bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen. Die Ersthelferausbildung ist regelmäßig aufzufrischen. Zur Organisation der Ersten Hilfe in einem Betrieb gehören auch die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und eine mindestens jährliche Unterweisung der Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Unfällen.
Weiterhin verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitgeber, ihr Unternehmen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Wie genau die Betreu- setzlich geregelt worden. Dies jedoch so schwammig, dass die Auslegung immer wieder zu Streitigkeiten führt. So auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das Nachtzuschläge in einem Pflegeheim zu beurteilen hatte. Sie wurden am Betreiber der Anlage mit pauschal 157,50 Euro pro Monat als „angemessen“angesehen – womit dem Gesetz wortgleich Genüge getan sei. Die klagende Mitarbeiterin allerdings war anderer Auffassung. Sie verlangte für ihren nächtlichen Einsatz einen 30prozentigen Zuschlag auf den Grundlohn. Zugesprochen wurden ihr 25 Prozent – der jedenfalls ein Stück weit über den bisher gezahlten 157,50 Euro im Monat liegt. (LAG Berlin-Brandenburg, 11 Sa 1195/ 17) Arbeitsweg-Unfall Passiert einem Arbeitnehmer auf einem Weg von der Arbeitsstelle nach Hause ein Unfall, so kann er den Reparaturaufwand neben der üblichen Kilometerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Im verhandelten Fall handelte es sich um Kosten für die Reparatur in Höhe von 8000 Euro. (FG Baden-Württemberg, 4 K 3997/ 11) ung aussehen soll, ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. „Je nach Unternehmensgröße kann anhand der Vorschrift eine passgenaue Betreuung festgelegt werden“, so Bell. Die Definition von Inhalt und Form der Betreuung ist in erster Linie Aufgabe des Unternehmers. „Diese erfüllt er im Zusammenwirken mit den Betriebs- oder Personalräten und Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.“
In der Arbeitsstättenverordnung gibt es konkrete Richtlinien zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, die der Arbeitgeber beachten muss. „Hier werden zum Beispiel Vorgaben gemacht zum Nichtraucherschutz, zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und zur Heimarbeit“, erklärt Frank Bell. Ziel der Verordnung ist es, Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zu schützen und zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Die Sicher- heit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln regelt hingegen die Betriebssicherheitsverordnung. Sie spricht neben Fragen der Beschaffenheit auch die Themen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung an.
Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten über die Brandgefahren und das Verhalten im Gefahrenfall. Der Arbeitgeber hat zudem eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. „Darüber hinaus gibt es je nach Branche noch spezifische Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln und Gesetze, die zu beachten sind, wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz“, betont Bell. „Um Führungskräften den Überblick zu erleichtern, haben die Unfallversicherungsträger in den vergangenen Jahren damit begonnen, die entsprechenden Vorgaben in Form von Branchenregeln aufzubereiten.“
Darüber hinaus beraten übrigens die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unternehmen auch selbst im Arbeitsschutz und bieten entsprechende Weiterbildungen an.
Recht & Arbeit
Die Gesetze und Verordnungen
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