Schäden durch Sturm und Wasser schnell melden
Überflutungen: Ein Versicherungsexperte und die Verbraucherzentrale erklären, was Hauseigentümer beachten sollten.
LANGENFELD/MONHEIM (mei) Die schwülwarme Waschküchenluft hat in beiden Städten Starkregen und Gewitterböen verursacht, teils schwere Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt.
„Bei Autos, ist das relativ unproblematisch“, berichtet Sebastian Meurer, Bezirkssprecher im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die KaskoVersicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden.“Sie zahlten zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. „Wichtig ist, dass der Schaden zügig gemeldet wird.“
Für Hausschäden durch Gewitterböen kommen laut Meurer die Gebäudeversicherungen auf. „Bei Inneneinrichtungen sind die Hausratversicherungen für den Schaden- ersatz zuständig, auch für Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag.“Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gebe konkrete Auskunft, ob zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben versichert sind.
Für Hochwasserschäden etwa durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation kommt nach Meurers Angaben nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäudeoder Hausratversicherung eingeschlossen werden könne. „Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab.“Dies werde immer wichtiger, „weil extreme Wetterphänomene im Zuge des Klimawandels zunehmen“. Indes seien Schäden durch Auslaufen von Heizöl – wenn etwa Starkregen den Keller überflutet – durch eine Elementarschadenversicherung nicht versichert. „Des- halb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, auch an eine Gewässerschadenhaftpflicht- beziehungsweise Öltankversicherung denken.“
Hauseigentümer, die nach einem starken Gewitter dem ersten An- schein nach glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Ge- bäudeversicherung gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet hierbei gute Dienste.
„Immobilienbesitzer sollten vor Starkregen gut gerüstet sein“, betont auch Andreas Nawe von der Langenfelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale berate Hauseigentümer gratis unter Tel. 0211 - 3809300 zum Schutz vor Rückstau und Überflutung, sowie zu allen Fragen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung und Sanierung der Abwasseranlage (mo und mi 9 - 13 Uhr, di und do 13-17 Uhr). Zudem gebe es eine halbstündige Versicherungsberatung für 40 Euro zu Elementarschäden beim Hausrat und rund ums Wohngebäude (www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung) . Gratis sei zudem ein Infoheft „Alles klar bei Starkregen“in der Beratungsstelle am KonradAdenauer-Platz 1 erhältlich, so Nawe.