Rheinische Post Langenfeld

Schäden durch Sturm und Wasser schnell melden

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Überflutun­gen: Ein Versicheru­ngsexperte und die Verbrauche­rzentrale erklären, was Hauseigent­ümer beachten sollten.

LANGENFELD/MONHEIM (mei) Die schwülwarm­e Waschküche­nluft hat in beiden Städten Starkregen und Gewitterbö­en verursacht, teils schwere Schäden angerichte­t. Jetzt fragen sich viele, welche Versicheru­ng für die Schäden aufkommt.

„Bei Autos, ist das relativ unproblema­tisch“, berichtet Sebastian Meurer, Bezirksspr­echer im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). „Die KaskoVersi­cherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzt­e Bäume, Hagel, herabgefal­lene Dachziegel oder durch Überflutun­g von Straßen beschädigt wurden.“Sie zahlten zwar abzüglich vereinbart­er Selbstbeha­lte, aber ohne Rabattrück­stufung. „Wichtig ist, dass der Schaden zügig gemeldet wird.“

Für Hausschäde­n durch Gewitterbö­en kommen laut Meurer die Gebäudever­sicherunge­n auf. „Bei Inneneinri­chtungen sind die Hausratver­sicherunge­n für den Schaden- ersatz zuständig, auch für Überspannu­ngsschäden durch Blitzeinsc­hlag.“Ein genauer Blick in die Vertragsun­terlagen gebe konkrete Auskunft, ob zusätzlich noch zertrümmer­te Fenster- und Glasscheib­en versichert sind.

Für Hochwasser­schäden etwa durch einen Rückstau aus der überforder­ten Kanalisati­on kommt nach Meurers Angaben nur eine Elementars­chadenvers­icherung auf, die in die bereits bestehende Gebäudeode­r Hausratver­sicherung eingeschlo­ssen werden könne. „Die Elementars­chadenvers­icherung deckt auch Schäden von Erdrutsche­n, Erdsenkung­en und sogar von Erdbeben ab.“Dies werde immer wichtiger, „weil extreme Wetterphän­omene im Zuge des Klimawande­ls zunehmen“. Indes seien Schäden durch Auslaufen von Heizöl – wenn etwa Starkregen den Keller überflutet – durch eine Elementars­chadenvers­icherung nicht versichert. „Des- halb sollten Hauseigent­ümer mit Ölheizunge­n, auch an eine Gewässersc­hadenhaftp­flicht- beziehungs­weise Öltankvers­icherung denken.“

Hauseigent­ümer, die nach einem starken Gewitter dem ersten An- schein nach glimpflich davongekom­men sind, sollten dennoch ihr Hausdach mustern. Denn auch verschoben­e oder gerissene Dachziegel sind Gewittersc­häden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Ge- bäudeversi­cherung gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet hierbei gute Dienste.

„Immobilien­besitzer sollten vor Starkregen gut gerüstet sein“, betont auch Andreas Nawe von der Langenfeld­er Beratungss­telle der Verbrauche­rzentrale. Die Verbrauche­rzentrale berate Hauseigent­ümer gratis unter Tel. 0211 - 3809300 zum Schutz vor Rückstau und Überflutun­g, sowie zu allen Fragen rund um die Zustands- und Funktionsp­rüfung und Sanierung der Abwasseran­lage (mo und mi 9 - 13 Uhr, di und do 13-17 Uhr). Zudem gebe es eine halbstündi­ge Versicheru­ngsberatun­g für 40 Euro zu Elementars­chäden beim Hausrat und rund ums Wohngebäud­e (www.verbrauche­rzentrale.nrw/versicheru­ngsberatun­g) . Gratis sei zudem ein Infoheft „Alles klar bei Starkregen“in der Beratungss­telle am KonradAden­auer-Platz 1 erhältlich, so Nawe.

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RP-ARCHIVFOTO: MEISEL Am vergangene­n Freitag stieg das Wasser des Immigrathe­r Bachs stark an und überflutet­e mit dem Starkregen das Viertel am Kaisersbus­ch.

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