Anklage fordert fünf Jahre Haft für Automaten-Sprenger
Urteilsverkündung soll am 21. Juni sein.
LEVERKUSEN Am zehnten Verhandlungstag in Sachen „Sprengung von Geldautomaten“hatten der Staatsanwalt und die Verteidiger das Wort. Und die hatten bei ihren Vorstellungen für mögliche Strafen ganz unterschiedliche Vorstellungen: Die Anklage forderte bis zu fünf Jahre Haft, die Verteidiger plädierten durchweg für Freispruch.
Dabei hatten die Richter und der Vertreter der Anklage bereits die beiden ersten von insgesamt vier Fällen, die die 20. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts seit März mit Zeugenaussagen und Indizien aufarbeitet und zu bewerten hat, vorläufig eingestellt.
Das hatte in erster Linie prozessuale Gründe, um das Verfahren nicht noch mehr in die Länge zu ziehen und den Verteidigern keine Gründe für eine Revision zu liefern.
Nach den ausführlichen Bewertungen in den Schlussreden will das Gericht sich bis zum 21. Juni für die Urteilsverkündung Zeit lassen. Vor allem regten die Verteidiger an, die Angeklagten – wie immer das Urteil ausfallen wird – dann der niederländischen Justiz zu überstellen. Dann müssten die beiden vor Gericht stehenden Niederländer ihre Strafen in ihrer Heimat absitzen.
Ein dritter Angeklagter, der nicht mehr in Untersuchungshaft saß, hatte sich zweimal vor Gericht blicken lassen, dann ist er nicht mehr erschienen. Gleichwohl wurde dieser Prozess so geführt, als ob er anwesend wäre. Sein Verteidiger sprach in der Verhandlung für ihn und sah keine Beweise für eine direkte Beteiligung an den vier behandelten Fällen.
So werden die Ermittlungen bei den beiden Sprengungen in Solin- gen und Leverkusen-Wiesdorf (Fälle 1 und 2) vorläufig eingestellt. Was bleibt, sind Taten in Willich-Schiefbahn und Löhne. In Willich-Schiefbahn gab es nach einer sogenannten „untauglichen Explosion“(der Automat hielt stand) eine wilde Verfolgungsjagd, bei dem das Fluchtauto von der Straße abkam. Die Täter flüchten zu Fuß, hinterließen aber Kleidungsstücke mit DNA-Spuren.
Bei der Tat in Löhne waren ihnen die niederländische Polizei und die Beamten des Landeskriminalamtes auf der Spur; sie konnten aber nur den Jüngsten vor Ort fassen. Die Beweismittel sind neben DNA-Spuren ein Tablett-Computer mit ausführlichen Planungen für die Sprengungen und die Auswertungen von Telefonüberwachungen.
In seinem Plädoyer bemerkte der Staatsanwalt, dass sich die Geldautomatensprenger nach anfänglichen Taten in den Niederlanden immer häufiger in Deutschland umsehen. Die holländischen Banken haben ihre Geldautomaten inzwischen so aufgerüstet, dass die Täter praktisch nicht mehr an das Geld kommen. Und wenn doch, dann sorgen Farbpatronen dafür, dass die Beute unbrauchbar wird. In Deutschland gibt es da offenbar einen hohen Nachrüstbedarf.
Bevor auch in Deutschland die Automaten sicherer werden, schlagen die Täter, die nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft einem Kreis von rund zweihundert Personen mit Schwerpunkt in Utrecht zugerechnet werden und hochprofessionell agieren, immer häufiger zu.
So stellt sich die Frage, ob tatsächlich über Nacht Beträge von mehr als 300.000 Euro in den Automaten vorgehalten werden müssen. Das könnte durchaus Begehrlichkeiten bei den Gaunern wecken.
Ein dritter Angeklagter hatte sich zweimal vor Gericht blicken lassen, dann ist er nicht mehr
erschienen.