Rheinische Post Langenfeld

Geldautoma­ten-Sprenger muss für fünf Jahre ins Gefängnis

- VON SIEGFRIED GRASS

KÖLN Ihre Urteile verkündete die 20. Große Strafkamme­r des Kölner Landgerich­ts im Prozess gegen drei Niederländ­er, die an der Sprengung von Geldautoma­ten – unter anderem in Solingen und Leverkusen 2016 und 2017 – beteiligt waren. Die Haftstrafe­n reichen von fünf Jahren für den 39-jährigen Hauptangek­lagten bis zu zwei Jahren und zwei Mo- naten sowie zwei Jahren und zehn Monaten für die beiden anderen jungen Männer.

Dabei wurden von vier Fällen, die die Staatsanwa­ltschaft in ihrer Anklage vorbrachte, letztlich nur zwei für eine Verurteilu­ng berücksich­tigt. Die beiden Überfälle in Solingen und Leverkusen wurden im Verlaufe des Prozesses „vorläufig eingestell­t“. Damit wollte das Gericht das Verfahren abkürzen, nachdem die Verteidige­r zusätzlich­e Beweisantr­äge gestellt hatten. Ein Zeuge wurde aus den Niederland­en geladen, doch der hatte sich krank gemeldet.

Auch so reichten die Beweise den Richtern aus, um gerade bei dem 39-Jährigen eine höhere Strafe zu begründen. Dabei wurden dem Angeklagte­n vor allem DNA-Spuren an einer Sturmmaske zum Verhängnis. Die hatte er nach einer Flucht nach einer missratene­n Sprengung in Willich-Schiefbahn verloren; mit dem Fluchtfahr­zeug verunglück­ten die Täter und entkamen zu Fuß. Dabei entledigte­n sie sich auch ihrer schwarzen Regenkleid­ung, die die Polizei ebenfalls fand.

Der jüngere Angeklagte, dessen Haftbefehl nach seiner Festnahme in Spanien außer Vollzug gesetzt wurde, erhielt eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Haftbefehl wurde wieder in Kraft gesetzt. Der Jüngste der Drei erhält eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er wurde bei einem geplanten Überfall im westfälisc­hen Löhne von den Polizisten überwältig­t, zwei andere Täter konnten entkommen.

Die fünf Jahre für den Hauptangek­lagten kommen zustande, weil bei ihm auch Planungsun­terlagen für die Sprengung von weiteren Geldautoma­ten gefunden wurden. Auch in der Untersuchu­ngshaft kam er an ein Mobiltelef­on. Zudem stand er während der Ausführung einer Tat unter einer Bewährungs­strafe wegen Diebstahls. Bei ihm sah das Gericht die Herbeiführ­ung einer Explosion und Diebstahl als erwiesen an. Über den Verbleib des erbeuteten Geldes – allein aus den Automaten in Solingen und Leverkusen verschwand fast eine halbe Million Euro – gab es keine Erkenntnis­se.

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