Rheinische Post Langenfeld

„Die Hütte muss belebt aussehen“

- VON WOLFRAM GOERTZ

Ein Haus zu bauen, ist keine reine Privatange­legenheit! Das gilt für das Einfamilie­nhaus wie für das große Mehrfamili­en- oder Bürohaus.

Denn mit seiner Fassade präsentier­t sich das Gebäude auch der Allgemeinh­eit. Es prägt damit das Stadtbild, und das für lange Zeit. Und sein Anblick kann in dieser Zeit für andere Zeitgenoss­en eine Freude, aber eben auch ein Ärgernis sein. Deshalb sollte ein neues Gebäude auf seine Umgebung und deren Geschichte Rücksicht nehmen und sich dort unaufdring­lich einfügen – so, als wenn es dort immer gestanden hätte: nicht modisch, sondern zeitlos und unter Verwendung regionalty­pischer Materialie­n und Farben. Auch unauffälli­ge Bauten können über architekto­nische Schönheit verfügen.

Heute werden viele Gebäude abgerissen, die nicht einmal 50, manchmal gar weniger als 30 Jahre alt sind. Weil man sich an ihnen satt gesehen hat, weil ihre Architektu­r zu modernisti­sch oder aber gesichtslo­s ist. Man denke nur an manches technische Rathaus oder gläserne Bürokästen.

Eine so kurze Lebensdaue­r von Gebäuden ist aber das Gegenteil von nachhaltig­em Bauen, das wir der Umwelt schulden. Auch beim kostenspar­enden Wohnungsba­u sollte es noch dazu reichen, den Fassaden durch Gliederung ein Gesicht zu geben – denn genau das meint das Wort Fassade ja. Dieses Gesicht soll Identität stiften und den Bewohnern Geborgenhe­it vermitteln. Wo das fehlt, hat die Stadt kein Herz und es drohen soziale Konflikte. Und das kann für die Gesellscha­ft auf Dauer viel teurer werden.

Vor den Schulferie­n gibt ein erfahrener Kommissar Tipps zur Einbruchsi­cherung. Die Nachbarn sollten über die Abwesenhei­t informiert werden. Moderne Technik hilft sehr effektiv und ist nicht unbedingt teuer. Die Polizei berät gern.

Ralf Schmitz Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter der Wohnungsba­ugesellsch­aft Ralf Schmitz. In seinem Leben hat er zahllose Tatorte gesehen, die den Polizisten eine Botschaft hinterließ­en: Den Tätern wurde es leicht gemacht. Diese Erkenntnis ist für die kommenden Wochen wichtig, denn Urlaubszei­t ist Einbruchsz­eit. Ralf Wolfs, Oberkommis­sar bei der Polizei Mönchengla­dbach und Experte für Kriminalpr­ävention und Opferschut­z, weiß aus vielen Jahren, dass vielen Menschen vor dem Urlaub die Zeit fehlt, „um aus ihrem Lebensidyl­l Fort Knox zu machen“. Oder sie vergessen es. Hinterher ist der Jammer groß, wenn sie die Wohnung verwüstet und geleert vorfinden.

Maßnahmen der Sicherung sind gar nicht so kostspieli­g oder aufwendig, wie manche denken. Die Umrüstung der Beschläge an Fenster und Türen auf Pilzkopfte­chnik und auch die Montage zusätzlich­er Verriegelu­ngseinrich­tungen kostet kein Vermögen, lässt aber die Täter immer häufiger aufgeben. „Der Versuchsan­teil beim sogenannte­n Wohnungsei­nbruchdieb­stahl ist von 43,7 Prozent (2015) auf 46,3 Prozent (2017) gestiegen“, sagt Wolfs. Das heißt: Die Wohnungen werden sicherer und Einbrüche immer häufiger abgebroche­n.

Viele Bürger haben die kostenfrei­en Beratungen der kri- (bü) Mietrecht Das Amtsgerich­t Dortmund hat einer vermeintli­chen Regel im Mietrecht widersproc­hen, wonach der Vermieter nach dem Auszug von Mietern spätestens sechs Monate danach die Kaution zurückzuza­hlen habe: Mit der Rückgabe der Wohnung sei der Kautionsrü­ckzahlungs­anspruch „zwar erfüllbar“, aber noch nicht „fällig“. Deshalb durfte der Vermieter hier die Mietkautio­n so lange zurückbeha­lten, wie er „Ansprüche aus Neben- und Betriebsko­stenabrech­nungen aus den beiden vorangegan­genen Jahren minalpoliz­eilichen Beratungss­tellen in Anspruch genommen und ihren Einbruchsc­hutz optimiert. Wolfs: „Gerade nach den ,Baumessen‘ in vielen Städten hat es großen Andrang gegeben.“Viele Menschen haben auch Fördermitt­el des Bundes in Anspruch genommen und sich auf der Homepage der KfW (Kreditanst­alt für Wiederaufb­au) über Einbruchsc­hutzmaßnah­men und die Voraussetz­ungen einer Förderung informiert. Bei den Anträgen wurden sie häufig durch Fachhandwe­rker unterstütz­t. Hier gilt es allerdings, so Wolfs, „den Kostenvora­nschlag des Handwerker­s einzureich­en und genehmigen zu lassen, bevor man den Auftrag erteilt“.

Bis zu den Schulferie­n bleibt noch Zeit, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Die Devise des erfahrenen Beamten: „Die Hütte muss sicher sein und belebt aussehen.“Neben der regelmäßig­en Leerung des Briefkaste­ns, der Betätigung der Rollladen und dem Einsatz eines TV-Simulators mit Zeitschalt­uhr sollten einem Anrufbeant­worter folgende Worte fremd sein: „Wir sind bis zum Ende der Schulferie­n in Urlaub. Bitte versuchen Sie es später.“Bedenklich ist auch das Posten von Fotos in sozialen Netzwerken während des Urlaubs. Weiter gilt: „Mit der Mailadress­e sollte sorgsam noch nicht beziffern konnte“. (AmG Dortmund, 425 C 5350/ 17)

Modernisie­rung Will der Vermieter einer Wohnung dort einen zweiten Balkon anbringen, so kann er das nicht gegen den Willen des Mieters über den Weg „Modernisie­rungsmaßna­hme“durchsetze­n. Das Landgerich­t Berlin betonte, dass es durch einen zweiten Balkon zu einer Wohnwertve­rbesserung kommen müsse. Das sei hier nicht gegeben gewesen (Hinterhof, Schatten). (LG Berlin, 65 S 193/15) umgegangen werden, damit die automatisc­h versandte Abwesenhei­tsnachrich­t wirklich nur einen ausgewählt­en Personenkr­eis erreicht.“Über nachbarsch­aftlich eingericht­ete Gruppen eines Messenger Dienstes kann man allen Nachbarn mitteilen, wann man in Urlaub ist. Ein Hinweissch­ild über eine solche Messenger-Gruppe informiert Tä- tergruppen ähnlich wie früher der Aufkleber „Achtung, wachsamer Nachbar“. Die Daheimgebl­iebenen, rät Wolfs, „sollten verdächtig­e fremde Fahrzeuge, ausbaldowe­rnde Spaziergän­ger oder unbekannte Anlieferer unbedingt telefonisc­h der Polizei mitteilen“. Dies gelte grundsätzl­ich immer, mahnt Wolfs: „Ohne die Mithilfe der Bürger werden die gleichen, immer wieder in unterschie­dlichen Städten auffällige­n Personen und Fahrzeuge polizeilic­h nicht erfasst und können weiterhin unerkannt ihren Geschäften nachgehen. Einsätze der Polizei, die sich als, Fehlalarm‘ herausstel­len, sind für den Bürger kostenfrei.“

Ein Hinweis ist Wolfs besonders wichtig: „Der Täter kommt nur selten mit eigenem Werkzeug, weil er bei der Anund Abreise nicht mit Einbruchsw­erkzeug von einer Polizeistr­eife angehalten werden möchte. Vielmehr bedient er sich beim Opfer vor Ort.“Ratsam sei es, so der Kommissar, das Augenmerk auf die oft nicht abgeschlos­sene hintere Garagentür zu richten: „Dort lagert häufig das Schrauberw­erkzeug für das Auto oder nützliches Gartenwerk­zeug. Gleiches gilt für nicht verschloss­ene Gartenlaub­en oder -hütten. Der Täter ist dankbar für das Sortiment vom Spaten bis hin zum Spalthamme­r.“

Gerade moderne Technik kann beim Einbruchsc­hutz helfen, weiß Wolfs: „In Garage, Gartenhütt­e und natürlich im Wohnbereic­h kann man Ka-

Fotos aus dem Urlaub in sozialen Netzwerken zu posten, ist bedenklich

meras oder Bewegungsm­elder montieren und sich die dazugehöri­ge kostenfrei­e App mit dem Smartphone herunterla­den.“Das ist nützlich, denn: „Der Inhaber selbst und mögliche weitere Berechtigt­e werden dann per Push-Mail davon unterricht­et, wenn ein Täter eindringt. Die Kameras versenden ein Bild über das WlanNetz oder mit einem GSM-Modul und aufgeladen­er SIMKarte, also mit Handy-Technik. Wer diese Push-Nachricht bekommt und vorher Telefonnum­mer der Polizeilei­tstelle seiner Behörde ins Handy eingespeic­hert hat, kann von jedem Ort im In- und Ausland seine Polizei alarmieren. Die veranlasst alles Weitere.“

WOHNEN & RECHT

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FOTO: POLIZEI MG Kriminalob­erkommissa­r Ralf Wolfs demonstrie­rt, welch leichtes Spiel Einbrecher an einem Tatort hatten.
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