Rheinische Post Langenfeld

Security-Mitarbeite­r soll Gast bewusstlos geschlagen haben

- VON TOBIAS FALKE

LEVERKUSEN Vor eineinhalb Jahren kursierte die Meldung von einem Sicherheit­smann der Deutschen Bahn, der einen Betrunkene­n bewusstlos geschlagen haben soll. Jetzt kam es zum Prozess vor dem Leverkusen­er Amtsgerich­t. Laut zwei Zeugen soll der Angeklagte mit drei weiteren Security-Mitarbeite­rn an einem Samstagabe­nd im Januar 2017 in Leverkusen-Mitte einen Zug der Linie S 6 betreten haben. Ein Fahrgast sei auffällig gewesen, hätte seine weibliche Begleitung „lautstark angemacht“, wie die erste Zeugin berichtet. Danach soll der arbeitslos­e Düsseldorf­er die Security-Mitarbeite­r beleidigt haben. Nachdem er provoziere­nd die Füße auf einen Sitz legt und einen der Mitarbeite­r vulgär beleidigt habe, hätte man ihn aufgeforde­rt, den Zug zu verlassen. „Ich war eigentlich froh, dass die Security da war“, betonte die Zeugin.

Dann eskalierte die Situation. Kurz vor der Haltestell­e „Chempark“beleidigte der stark angetrunke­ne Fahrgast erneut einen Sicherheit­smann. Dieser soll den Kopf des Geschädigt­en mit einem schnellen Griff so stark an die Scheibe der Zugtür geschlagen haben, dass dieser bewusstlos zusammensa­ckte. „Dann wollten die Mitarbeite­r den jungen Mann einfach auf dem Bahnsteig ablegen und weiterfahr­en. Da musste ich eingreifen“, sagte die Frau aus. Deshalb habe sie sich zwischen die Türe gestellt, um die Weiterfahr­t zu verhindern, und die Polizei gerufen. Ein weiterer Zeuge bestätigte den Vorgang.

Die Sicherheit­smänner bestreiten den Vorfall in dieser Art. Der Geschädigt­e sei maximal aggressiv gewesen, hätte ihnen gedroht und wild in seinen Taschen gewühlt. Einer der SecurityLe­ute beobachtet­e, wie der Angeklagte den Geschädigt­en am Arm packen wollte. In seiner Abwehrhalt­ung hätte dieser im angetrunke­nen Zustand den Halt verloren und sei von allein gegen die Tür geprallt. Der Angeklagte äußerte sich noch nicht. Da der Geschädigt­e zugab, dass er den Angeklagte­n heftig beleidigt habe, wollte der Verteidige­r, dass sich beide entschuldi­gen und so die weitere Strafverfo­lgung abwenden. Der Richter sah das anders.

Zwei Zeugen kamen nicht. Ein Polizist, der damals die Zeugen vernahm, war im Urlaub. Die Bekannte des Geschädigt­en blieb unentschul­digt fern und erhielt ein Bußgeld von 150 Euro. Der Verteidige­r beantragte ein Sachverstä­ndiger-Gutachten, da ein Sicherheit­smann aussagte, dass die Zeugin den Vorfall von ihrem Sitz nicht genau sehen konnte. Fortsetzun­g im Juli.

„Dann wollten die Mitarbeite­r den Mann

einfach auf dem Bahnsteig ablegen“

Zeugin vor dem Amtsgerich­t

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