Brandruine: Stadt rät von Baugebot ab
Die Bezirksvertretung III berät über einen Bürgerantrag aus Schlebusch zum Haus „Alt Schlebusch“.
SCHLEBUSCH (LH) Die letzte Aktion ist gelaufen, ein Bettlaken mit dem Hinweis auf die Sitzung der Bezirksvertretung III an der Brandruine in Schlebusch platziert. Jetzt gilt es für die Gruppe aktiver Schlebuscher, die sich gegen den Verfall des Hauses in der Fußgängerzone wehren, abzuwarten. Morgen, Donnerstag, kommt die Bezirksvertretung III zusammen. Dann steht auf der Tagesordnung der Bürgerantrag zur Brandruine, in der früher das Lokal „Alt Schlebusch“ansässig war.
Darin fordern die Bürger ein Baugebot – heißt: Die Gemeinde kann den Eigentümer etwa verpflichten, sein Grundstück zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans an- zupassen (wir berichteten). Die Stadt hat nun ihre Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung – und Ortstermin mit Eigentümer und Sachverständigem, aus dessen Gutachten die Stadt berichten will – rät sie vom Baugebot ab. Ein städtebaulicher Mangel im Sinne des Baugesetzbuchs liege nicht vor: „Das beschädigte Gebäude existiert dort seit 15 Jahren, ohne dass eine nachweisliche, objektiv feststellbare ne- gative bauliche Entwicklung der Schlebuscher Ortsmitte oder zumindest des Straßenzuges eingesetzt hat, die auf die Existenz der Bauruine zurückzuführen wäre.“Durch die Ruine sei etwa kein Abwertungsprozess der Ortsmitte, eingetreten oder absehbar. Sie habe keine ortsprägende Wirkung. Und eine Enteignung käme „nur in Betracht, wenn der Eigentümer der Verpflichtung aus dem Baugebot nicht nachkommt“. Falls dieses ausgesprochen werde, würde die Stadt bei einem Klageverfahren „höchstwahrscheinlich unterliegen“und müsste die Kosten tragen, sagt sie.
Bezirksvertretung III: Donnerstag, 28. Juni, 16 Uhr, Villa Wuppermann, Mülheimer Str., öffentlich.