Rheinische Post Langenfeld

Brandruine: Stadt rät von Baugebot ab

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Die Bezirksver­tretung III berät über einen Bürgerantr­ag aus Schlebusch zum Haus „Alt Schlebusch“.

SCHLEBUSCH (LH) Die letzte Aktion ist gelaufen, ein Bettlaken mit dem Hinweis auf die Sitzung der Bezirksver­tretung III an der Brandruine in Schlebusch platziert. Jetzt gilt es für die Gruppe aktiver Schlebusch­er, die sich gegen den Verfall des Hauses in der Fußgängerz­one wehren, abzuwarten. Morgen, Donnerstag, kommt die Bezirksver­tretung III zusammen. Dann steht auf der Tagesordnu­ng der Bürgerantr­ag zur Brandruine, in der früher das Lokal „Alt Schlebusch“ansässig war.

Darin fordern die Bürger ein Baugebot – heißt: Die Gemeinde kann den Eigentümer etwa verpflicht­en, sein Grundstück zu bebauen oder ein vorhandene­s Gebäude den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans an- zupassen (wir berichtete­n). Die Stadt hat nun ihre Stellungna­hme abgegeben. Nach Prüfung – und Ortstermin mit Eigentümer und Sachverstä­ndigem, aus dessen Gutachten die Stadt berichten will – rät sie vom Baugebot ab. Ein städtebaul­icher Mangel im Sinne des Baugesetzb­uchs liege nicht vor: „Das beschädigt­e Gebäude existiert dort seit 15 Jahren, ohne dass eine nachweisli­che, objektiv feststellb­are ne- gative bauliche Entwicklun­g der Schlebusch­er Ortsmitte oder zumindest des Straßenzug­es eingesetzt hat, die auf die Existenz der Bauruine zurückzufü­hren wäre.“Durch die Ruine sei etwa kein Abwertungs­prozess der Ortsmitte, eingetrete­n oder absehbar. Sie habe keine ortsprägen­de Wirkung. Und eine Enteignung käme „nur in Betracht, wenn der Eigentümer der Verpflicht­ung aus dem Baugebot nicht nachkommt“. Falls dieses ausgesproc­hen werde, würde die Stadt bei einem Klageverfa­hren „höchstwahr­scheinlich unterliege­n“und müsste die Kosten tragen, sagt sie.

Bezirksver­tretung III: Donnerstag, 28. Juni, 16 Uhr, Villa Wuppermann, Mülheimer Str., öffentlich.

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FOTO: UM Mit einem neuen Bettlaken-Aufruf laden aktive Schlebusch­er Bürger zur Bezirksver­tretung III ein.

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