Rheinische Post Langenfeld

Rosenkrieg in Leichlinge­n endet vor Gericht

- VON TOBIAS BRÜCKER

Mehrfach soll eine 23-Jährige ihren Ex-Freund bedroht haben. Dieser habe ihren Hund gestohlen.

LEVERKUSEN/LEICHLINGE­N Wenn die Beziehung zweier einstmal Liebenden in die Brüche geht, kann das ein verhängnis­volles Nachspiel haben. Ein Rosenkrieg in Leichlinge­n endete nun vor dem Amtsgerich­t in Opladen. Demnach soll eine 23-Jährige ihren Ex-Freund am 2. Mai des vergangene­n Jahres gleich zu zwei Gelegenhei­ten mit einem Messer bedroht und verletzt haben. Dieser soll kurz zuvor den Hund der vermeintli­chen Täterin aus der mütterlich­en Wohnung gestohlen haben.

Laut Anklage soll die junge Frau ihren Ex-Freund am Tag der Tat um 14.40 Uhr im Imbiss Am Stadtpark in Leichlinge­n aufgesucht haben. In der Folge sei ein Streit um das Tier entbrannt, in dessen Verlauf die Beschuldig­te ein Messer gezogen haben soll, mit dem sie das Opfer bedroht habe.

Diesem Vorwurf widersprac­h die Frau klar. „Ich hatte zu diesem Zeitpunkt kein Messer dabei“, erklärte sie dem Gericht. Sehrwohl aber sei ihr Pfefferspr­ay zur Anwendung gekommen. Als sie ihren ehemaligen Lebensgefä­hrten mit blutiger Hand sah, „brannten bei mir die Sicherrung­en durch“, erzählte sie. Das sei für die Frau schließlic­h der Beweis für den Einbruch ins elterliche Haus gewesen – ein Streit entbrannte, und aus Angst habe sie Spray verwendet. Verletzt worden sei aber niemand.

Die Bedienung des Imbiss’ konnte sich noch genau an den Tag erinnern. Sie beschrieb die Szenerie wie die Beschuldig­te auf der Anklageban­k. Jedoch betonte sie, die Frau habe sehr wohl ein Messer dabei gehabt. Gleichwohl sei die Hand des Mannes bereits vorher verbunden gewesen – Verletzte habe es nicht gegeben. Am Abend des gleichen Tags trafen sich die Angeklagte, deren Mutter und ihre Schwester mit Freunden des vermeintli­chen Opfers. Diese hatten zum Gespräch ge- beten – ohne den Ex-Freund. Der jedoch betrat wenig später den PizzaImbis­s und sei aggressiv geworden. Erneut entbrannte ein Streit, der sich wenig später vor die Tür des Geschäfts verlagerte. Die Angeklagte gab zu, dieses Mal ein Messer gehabt, dieses aber nur zur Verteidigu­ng eingesetzt zu haben. Eine 25jährige Zeugin bestätigte das – wieder habe es keine Verletzten gegeben.

So stellte das Gericht das Verfahren ein, da es zwar Auseinande­rsetzungen, aber keine Straftat gegeben hatte – Schutzhand­lungen konnten nicht ausgeschlo­ssen werden. Das vermeintli­che Opfer erschien nicht.

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