Mindestlohn steigt bis 2020 auf 9,35 Euro
Die unabhängige Mindestlohnkommission entscheidet sich für ein zweistufiges Verfahren 2019 und 2020. Die Gewerkschaften sind zufrieden, die Arbeitgeber ächzen.
BERLIN Der gesetzliche Mindestlohn soll 2019 von derzeit 8,84 auf 9,19 Euro und 2020 in einem zweiten Schritt auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben werden. Darauf hat sich die zuständige unabhängige Kommission einstimmig geeinigt, der Vertreter der Gewerkschaften, Arbeitgeber undWissenschaft angehören. Die zweistufige Anhebung sei „angemessen“, um in den kommenden zwei Jahren den geforderten Mindestschutz für Geringverdiener zu gewährleisten, sagte Kommissionschef Jan Zilius am Dienstag. Die Kommission habe sich an der allgemeinen Tariflohnentwicklung orientiert. Zilius mahnte zugleich eine bessere Mindestlohnkontrolle an: Es gebe eine große Zahl von Beschäftigten, die nicht den Mindestlohn erhielten, weil Unternehmen die Lohngrenze unterliefen. Je nach Datenbasis liege ihre Zahl zwischen 750.000 und 1,8 Millionen.
Vor allem die zweite Stufe der Anhebung bedeutet für viele Unternehmen einen unerwartet starken Anstieg des Mindestlohns. Innerhalb der Kommission haben die Gewerkschaften offenbar großen Verhandlungsdruck aufbauen können. Die Anhebung stieß entsprechend auf ein geteiltes Echo: Während der Gewerkschaftsvertreter Stefan Körzell die Entscheidung ausdrücklich begrüßte, warnte Arbeitgebervertreter Steffen Kampeter vor „großen Herausforderungen“für viele Betriebe.
Die erste Stufe 2019 richte sich nach dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017, der die durchschnittliche Entwicklung der Tariflöhne abbildet, sagte Zilius. Für die zweite Stufe beziehe die Kommission auch das erste Halbjahr 2018 mit ein, in dem deutliche Tariflohnsteigerungen im öffentlichen Dienst, in der Metall- und in der Bauindustrie vereinbart worden sind. Die Kommission beschloss zudem, bei der nächsten Festlegung des Mindestlohns ab 2021 eine Doppelanrechnung der Tariflohnsteigerung im öffentlichen Dienst zu vermeiden. Ausgangspunkt solle daher für 2021 dann ein Mindestlohn von 9,29 Euro sein. Allerdings unterließ es die Kommission, auch die Abschlüsse in der Metall- und Bauindustrie wieder herauszurechnen, wenn es um die Ausgangsbasis für 2021 geht. Auch hier zeigte sich die starke Verhandlungsmacht der Gewerkschaften.
Der vor drei Jahren eingeführte Mindestlohn habe zu deutlichen