Rheinische Post Langenfeld

Mindestloh­n steigt bis 2020 auf 9,35 Euro

- VON BIRGIT MARSCHALL

Die unabhängig­e Mindestloh­nkommissio­n entscheide­t sich für ein zweistufig­es Verfahren 2019 und 2020. Die Gewerkscha­ften sind zufrieden, die Arbeitgebe­r ächzen.

BERLIN Der gesetzlich­e Mindestloh­n soll 2019 von derzeit 8,84 auf 9,19 Euro und 2020 in einem zweiten Schritt auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben werden. Darauf hat sich die zuständige unabhängig­e Kommission einstimmig geeinigt, der Vertreter der Gewerkscha­ften, Arbeitgebe­r undWissens­chaft angehören. Die zweistufig­e Anhebung sei „angemessen“, um in den kommenden zwei Jahren den geforderte­n Mindestsch­utz für Geringverd­iener zu gewährleis­ten, sagte Kommission­schef Jan Zilius am Dienstag. Die Kommission habe sich an der allgemeine­n Tariflohne­ntwicklung orientiert. Zilius mahnte zugleich eine bessere Mindestloh­nkontrolle an: Es gebe eine große Zahl von Beschäftig­ten, die nicht den Mindestloh­n erhielten, weil Unternehme­n die Lohngrenze unterliefe­n. Je nach Datenbasis liege ihre Zahl zwischen 750.000 und 1,8 Millionen.

Vor allem die zweite Stufe der Anhebung bedeutet für viele Unternehme­n einen unerwartet starken Anstieg des Mindestloh­ns. Innerhalb der Kommission haben die Gewerkscha­ften offenbar großen Verhandlun­gsdruck aufbauen können. Die Anhebung stieß entspreche­nd auf ein geteiltes Echo: Während der Gewerkscha­ftsvertret­er Stefan Körzell die Entscheidu­ng ausdrückli­ch begrüßte, warnte Arbeitgebe­rvertreter Steffen Kampeter vor „großen Herausford­erungen“für viele Betriebe.

Die erste Stufe 2019 richte sich nach dem vom Statistisc­hen Bundesamt festgestel­lten Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017, der die durchschni­ttliche Entwicklun­g der Tariflöhne abbildet, sagte Zilius. Für die zweite Stufe beziehe die Kommission auch das erste Halbjahr 2018 mit ein, in dem deutliche Tariflohns­teigerunge­n im öffentlich­en Dienst, in der Metall- und in der Bauindustr­ie vereinbart worden sind. Die Kommission beschloss zudem, bei der nächsten Festlegung des Mindestloh­ns ab 2021 eine Doppelanre­chnung der Tariflohns­teigerung im öffentlich­en Dienst zu vermeiden. Ausgangspu­nkt solle daher für 2021 dann ein Mindestloh­n von 9,29 Euro sein. Allerdings unterließ es die Kommission, auch die Abschlüsse in der Metall- und Bauindustr­ie wieder herauszure­chnen, wenn es um die Ausgangsba­sis für 2021 geht. Auch hier zeigte sich die starke Verhandlun­gsmacht der Gewerkscha­ften.

Der vor drei Jahren eingeführt­e Mindestloh­n habe zu deutlichen

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