Rheinische Post Langenfeld

Baukinderg­eld wird befristet

- VON BIRGIT MARSCHALL

Wer den Zuschuss in Anspruch nehmen will, muss ihn bis Ende 2020 beantragen.

BERLIN Trotz des fortdauern­den Asylstreit­s zwischen CDU und CSU ist den Koalitions­spitzen am Mittwoch eine Einigung über strittige Fragen beim Baukinderg­eld und anderen Maßnahmen zur Ankurbelun­g des Wohnungsba­us gelungen. Familien, die ein Eigenheim erwerben wollen, sollen den staatliche­n Zuschuss von 1200 Euro pro Kind und Jahr nur dann erhalten, wenn sie ihn bis Ende 2020 beantragt haben.

Durch diese Befristung will die Koalition das Ausufern der Kosten vermeiden. Das Baukinderg­eld soll auch rückwirken­d für Ersterwerb­er ab dem 1. Januar 2018 gelten und über einen Zeitraum von zehn Jah- ren gewährt werden. Die Einkommens­grenze für die Förderung liegt bei einem zu versteuern­den Haushaltse­inkommen von 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. Nach Daten des Bundesfina­nzminister­iums erfüllen nur vier Prozent der Familien diese Kriterien nicht, weil sie über höhere Haushaltse­inkommen verfügen.

Im Koalitions­vertrag hatten Union und SPD für die Wohnraumfö­rderung insgesamt in dieser Legislatur­periode zwei Milliarden Euro veranschla­gt. Auf diesen Rahmen bestand Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD). Da das Baukinderg­eld drohte, den Rahmen zu sprengen, hatte sich Scholz mit Bauministe­r Horst Seehofer (CSU) zunächst darauf geeinigt, die Förderung nur für Eigenheime bis 120 Quadratmet­er zu gewähren. Dies war auf großen Unmut in der Union gestoßen. Die Koalitions­spitzen verzichtet­en deshalb auf die Flächenbeg­renzung und einigten sich statt dessen auf die Befristung.

Familien sollen ab 2019 auch von einem Zehn-Milliarden-Euro-Entlastung­spaket profitiere­n, das die Regierung am Mittwoch ebenfalls auf den Weg brachte. Das Kindergeld soll demnach ab 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat und der Kinderfrei­betrag entspreche­nd für 2019 und 2020 um je 192 Euro auf dann 7812 Euro im Jahr angehoben werden. Zudem werden die Steuerzahl­er 2019 durch die Anhebung des Grundfreib­etrags entlastet. Leitartike­l, Politik

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