Bischöfe müssen selbst entscheiden
Deutsche Bischofskonferenz bedenkt in der Eucharistie-Debatte Worte des Papstes.
BERLIN Deutschlands katholische Bischöfe diskutieren weiter über die Zulassung evangelischer Ehepartner zur katholischen Eucharistie. Nach der Tagung des„Ständigen Rates“der Bischofskonferenz in Berlin veröffentlichte die Bischofskonferenz eine Erklärung, wonach die im Februar erarbeitete Handreichung „Mit Christus gehen – der Einheit auf der Spur“nicht als „Dokument der Bischofskonferenz“erscheint. Man wolle beim Thema Ökumene jedoch „mutig voranschreiten“und das Thema bei der nächstenVollversammlung erneut aufrufen. Zudem wurde die Handreichung erstmals auf der Website der Bischofskonferenz veröffentlicht.
„Der Text liegt als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe“, heißt es nun in der Erklärung der Bischofskonferenz. Damit folgen die Bischöfe einer Ankündigung von Papst Franziskus, der auf dem Rückflug vom Weltkirchenrat nach Genf bereits erklärt hatte: „Ich glaube, dies wird ein orientierendes Dokument werden, denn jeder der Diözesanbischöfe kann das tun, was das Kirchenrecht bereits zulässt.“Inhaltlich hatte er keine Kritik an der Handreichung: Allerdings dürfe nur der jeweilige Ortsbischof regeln, wer zur Eucharistie zugelassen werde. Sieben Mit- glieder der Bischofskonferenz, darunter der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, hatten im Frühjahr einen Brief nach Rom geschrieben, weil sie an der Regelungskompetenz der Bischofskonferenz in dieser Angelegenheit Zweifel hatten.
In dem nun veröffentlichten, 39 Seiten umfassenden Dokument wird festgehalten, dass das katholische Kirchenrecht bereits zulasse, die Eucharistie „unter besonderen Umständen“auch an„einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen“, zu spenden. „Es ist eine große Not, wenn der Glaube, der eine Frau und einen Mann dazu geführt hat, einander das Sakrament der Ehe zu spenden und es wechselseitig voneinander zu empfangen, zur Sehnsucht nach der gemeinsamen Kommunion führt, ohne dass sich ein Weg zeigt, diesem Wunsch mit dem Segen der Kirche zu entsprechen“, heißt es in der Handreichung. Dies könne sogar die Ehe gefährden. Daher empfiehlt die Handreichung, dass „alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer zu dem Gewissensurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen, eine ,schwere geistliche Notlage’ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu müssen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen, um die Kommunion zu empfangen“.
Die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte in einer Stellungnahme den Text der Bischöfe: Man sehe darin eine „Fortsetzung des ökumenischen Geistes“aus 2017. Die Deutsche Bischofskonferenz habe einen Weg gefunden, wie sie die faktisch weithin etablierte Realität an der Basis aus dem Licht der Unrechtmäßigkeit holen kann“, heißt es. Allerdings sei das für die Ökumene nur ein kleiner Schritt: Denn der umgekehrte Fall, dass katholische Christen am evangelischen Abendmahl teilnehmen, ist aus Sicht der katholischen Kirche weiterhin nicht möglich.