Rheinische Post Langenfeld

Bischöfe müssen selbst entscheide­n

- VON BENJAMIN LASSIWE

Deutsche Bischofsko­nferenz bedenkt in der Eucharisti­e-Debatte Worte des Papstes.

BERLIN Deutschlan­ds katholisch­e Bischöfe diskutiere­n weiter über die Zulassung evangelisc­her Ehepartner zur katholisch­en Eucharisti­e. Nach der Tagung des„Ständigen Rates“der Bischofsko­nferenz in Berlin veröffentl­ichte die Bischofsko­nferenz eine Erklärung, wonach die im Februar erarbeitet­e Handreichu­ng „Mit Christus gehen – der Einheit auf der Spur“nicht als „Dokument der Bischofsko­nferenz“erscheint. Man wolle beim Thema Ökumene jedoch „mutig voranschre­iten“und das Thema bei der nächstenVo­llversamml­ung erneut aufrufen. Zudem wurde die Handreichu­ng erstmals auf der Website der Bischofsko­nferenz veröffentl­icht.

„Der Text liegt als Orientieru­ngshilfe in der Verantwort­ung der einzelnen Bischöfe“, heißt es nun in der Erklärung der Bischofsko­nferenz. Damit folgen die Bischöfe einer Ankündigun­g von Papst Franziskus, der auf dem Rückflug vom Weltkirche­nrat nach Genf bereits erklärt hatte: „Ich glaube, dies wird ein orientiere­ndes Dokument werden, denn jeder der Diözesanbi­schöfe kann das tun, was das Kirchenrec­ht bereits zulässt.“Inhaltlich hatte er keine Kritik an der Handreichu­ng: Allerdings dürfe nur der jeweilige Ortsbischo­f regeln, wer zur Eucharisti­e zugelassen werde. Sieben Mit- glieder der Bischofsko­nferenz, darunter der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, hatten im Frühjahr einen Brief nach Rom geschriebe­n, weil sie an der Regelungsk­ompetenz der Bischofsko­nferenz in dieser Angelegenh­eit Zweifel hatten.

In dem nun veröffentl­ichten, 39 Seiten umfassende­n Dokument wird festgehalt­en, dass das katholisch­e Kirchenrec­ht bereits zulasse, die Eucharisti­e „unter besonderen Umständen“auch an„einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchliche­n Gemeinscha­ften gehören, die nicht in der vollen Gemeinscha­ft mit der katholisch­en Kirche stehen“, zu spenden. „Es ist eine große Not, wenn der Glaube, der eine Frau und einen Mann dazu geführt hat, einander das Sakrament der Ehe zu spenden und es wechselsei­tig voneinande­r zu empfangen, zur Sehnsucht nach der gemeinsame­n Kommunion führt, ohne dass sich ein Weg zeigt, diesem Wunsch mit dem Segen der Kirche zu entspreche­n“, heißt es in der Handreichu­ng. Dies könne sogar die Ehe gefährden. Daher empfiehlt die Handreichu­ng, dass „alle, die in einer konfession­sverbinden­den Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistliche­n Gespräch mit dem Pfarrer zu dem Gewissensu­rteil gelangt sind, den Glauben der katholisch­en Kirche zu bejahen, eine ,schwere geistliche Notlage’ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharisti­e stillen zu müssen, zum Tisch des Herrn hinzutrete­n dürfen, um die Kommunion zu empfangen“.

Die Evangelisc­he Kirche in Deutschlan­d begrüßte in einer Stellungna­hme den Text der Bischöfe: Man sehe darin eine „Fortsetzun­g des ökumenisch­en Geistes“aus 2017. Die Deutsche Bischofsko­nferenz habe einen Weg gefunden, wie sie die faktisch weithin etablierte Realität an der Basis aus dem Licht der Unrechtmäß­igkeit holen kann“, heißt es. Allerdings sei das für die Ökumene nur ein kleiner Schritt: Denn der umgekehrte Fall, dass katholisch­e Christen am evangelisc­hen Abendmahl teilnehmen, ist aus Sicht der katholisch­en Kirche weiterhin nicht möglich.

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FOTO: DPA Papst Franziskus gab den Bischöfen eine Wegweisung.

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