Keine Handhabe gegen den Verfall
Die abgebrannt Kneipe „Alt Schlebusch“war Thema in der Bezirksvertretung. Bürger kritisieren Politiker.
LEVERKUSEN Schlebuscher Bürger sind wütend. Doch es hilft nicht. Die Stadt hat keine Handhabe, Johannes Krämer als Eigentümer der abgebrannten Kneipe „Alt Schlebusch“zum Abriss und Neubau zu zwingen. Brigitte von Bonin, einst Mitglied der Grünen, hat es zwar versucht. Die Bürgerschaft sei zornig und enttäuscht über diesen Schandfleck und das 15 Jahre währende Trauerspiel, sagte sie, als sie vor der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in der Villa Wuppermann sprechen durfte. Einige der insgesamt 1300 Menschen, die zuletzt mit ihrer Unterschrift auf das Problem hingewiesen hatten, verfolgten die Rede im Zuschauerraum.
„Wie gedankenlos geht man hierzulande mit ortsprägender historischer Architektur eigentlich um?“, fragte die Schlebuscherin in die Runde. Und setzte hinzu: „Es geht beim Haus ‚Alt Schlebusch‘ wie auch bei anderen Beispielen letzt- endlich nicht nur um den Verfall eines ortsprägenden Gebäudes. Sondern grundsätzlich um den fortschreitenden Verfall des Vertrauens der Bürger in eine Kommunalpolitik, die nicht mehr als aufrichtig und verantwortungsvoll erlebt wird und sich zu sehr den Wirtschaftsinteressen einiger weniger beugt.“Zuletzt forderte sie die Parteienvertreter auf: „Beenden Sie den Eiertanz mit Herrn Krämer, ziehen Sie jetzt nach 15 Jahren die Samthandschuhe aus, erklären das Haus für ein Sicherheitsrisiko in jeder Hinsicht und behandeln den Eigentümer wie einen normalen Bürger.“Das Vertrauen in die Politik könne nur dann wiederhergestellt werden, wenn „eine vernünftige und für die Bürgerschaft akzeptable Lösung“gefunden werde.
Diese Vorwürfe wollten die Bezirksvertreter nicht auf sich sitzen lassen. Zumal Bezirksvorsteher Frank Schönberger (CDU) schon ein kurzes Statement vorweggeschickt hatte: „Der Zustand ist unhaltbar. Wir wollen alles dafür tun, dass er sich bald ändert. Die Verhandlungen waren noch nie so erfolgversprechend wie jetzt.“Auf Bonins Ansprache konterte Schönberger: Man dürfe nicht über geltendes Recht entscheiden. Wenn Bonin das verlange und dem Plenum Unaufrichtigkeit vorwerfe, sei das eine Unverschämtheit. Ulrich Kämmer- ling (CDU) empfand die Unterstellung, „Absprachen zu tätigen oder irgendjemand nach dem Mund zu reden, als infame und persönliche Beleidigung“. Im Gegenteil tue man „alles dafür, um Schlebusch am Leben zu erhalten“.
Nachdem die Emotionen derart hoch gekocht waren, mahnte Benedikt Vennemann (FDP) eine Rückkehr zur Sachlichkeit an. Wie sich die Antragsteller das weitere Vorgehen vorstellten? „Sollen wir Baugebot verhängen und den Prozess verlieren? Wir können Krämer nicht zwingen, denn er sitzt am längeren Hebel.“
Die Verwaltung bestätigte, man habe keine Handhabe gegen den Eigentümer, weil dieser der Verkehrssicherungspflicht nachkomme. Das sei mehrfach überprüft worden. Auch die Statik werde in regelmäßigen Abständen kontrolliert, zuletzt am 29. Mai. „Im gesamten Gebäude besteht ausreichende Standsicherheit“, bedeutete der Fachbereichsleiter Bauaufsicht. Der Bürgerantrag wurde einstimmig abgelehnt.